-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
-
US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X
-
Selenskyj: Trump gibt grünes Licht für Herstellung von Patriot-Raketen in Ukraine
-
Papst bedankt sich bei Macron und Bauleuten für Wiederaufbau von Notre-Dame
-
Kreml: EU-Sanktionen gegen Journalistin Fedorova sind "rechtswidrig"
-
Niedersachsen: AfD wählt Fraktionschef Wichmann zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen
-
19-Jähriger soll im Saarland Frau erstochen haben - Festnahme
-
Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
-
Ausfall der Lenkung droht: VW und Audi rufen knapp eine Million Pkw in die Werkstätten
-
Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
Studie: Deutsche Konzerne im europäischen Vergleich führend - beim Stellenabbau
-
Antragsloses Kindergeld kommt: Bundesrat gibt grünes Licht
Bewährungsstrafen für Polizisten wegen brutaler Festnahme eines schwarzen Franzosen
Wegen der brutalen Festnahme eines schwarzen Franzosen hat ein Gericht in Frankreich einen Polizisten zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Berufungsgericht im Pariser Vorort Bobigny untersagte ihm zudem für fünf Jahre den Außendienst. Der Polizist hatte dem damals 22-jährigen Théo Luhaka seinen Schlagstock in den Anus gerammt. Vor Gericht erklärte er, dass er ihn nicht habe verletzen wollen.
"Was als Kontrolle begann, endete in einem zerstörten Leben", hatte Staatsanwalt Loïc Pageot gesagt. Die Anwälte der Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert und betont, dass es sich um legitime Verteidigung gehandelt habe. Zwei weitere angeklagte Polizisten wurden zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Verbreitung der Videos von Überwachungskameras hatte große Empörung in Frankreich und eine Debatte über Polizeigewalt ausgelöst. Luhakas Verletzung hatte eine lebenslange Behinderung zur Folge. Er ist psychisch angeschlagen und trotz zweier Operationen inkontinent.
Die Richter blieben damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für die drei beteiligten Polizisten Bewährungsstrafen von bis zu drei Jahren gefordert hatte. Die Höchststrafe für eine mutwillige Körperverletzung mit bleibenden Schäden liegt bei 15 Jahren Haft.
Auslöser der Gewalt war eine Polizeikontrolle nahe eines für Drogenhandel bekannten Ortes in der Pariser Vorstadt Aulnay-sous-Bois. Luhaka hatte sich nichts zuschulde kommen lassen, sich aber gegen seine Festnahme gewehrt.
Die Polizisten erklärten vor Gericht, dass sie nicht die Absicht gehabt hätten, den jungen Mann zu verletzen. Der Hauptangeklagte räumte während des Prozesses ein, dass ein Schlag ins Gesicht des jungen Mannes "nicht regelkonform" gewesen sei, sondern dem "Stress" der Situation geschuldet.
Der Stoß mit dem Schlagstock hingegen sei ein Akt gewesen, den er "in der Polizeischule gelernt", aber zuvor nur selten eingesetzt habe. Er habe lediglich "auf den Oberschenkel" gezielt, sagte Marc-Antoine C.
"Ich habe nicht gemerkt, dass ihm etwas wehtat. Er hat seinen Schmerz nicht geäußert", sagte der Polizist, der den Festgenommenen im Auto auf die Polizeiwache begleitet hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte Théo Luhaka eine zehn Zentimeter tiefe Wunde neben dem Schließmuskel und blutete stark. Auf der Hinterbank des Polizeiwagens fanden sich Blutspuren.
Luhaka hatte vor Gericht erneut betont, dass er sich als Opfer einer Vergewaltigung sah. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde jedoch fallengelassen, weil der Polizist nach Einschätzung der Ermittler nicht die Absicht gehabt hatte, ihn zu penetrieren.
Der heute 29-Jährige hatte sich vor seiner Festnahme keines Vergehens schuldig gemacht. "Die Gewalt, die einen solchen Schaden anrichtet, ist durch nichts zu rechtfertigen", hatte sein Anwalt, Antoine Vey, betont.
Die drei Polizisten waren nach einer internen Untersuchung in ihre Heimatregionen versetzt worden. Keiner von ihnen war bis zum Prozess vom Polizeidienst ausgeschlossen worden.
Die französische Menschenrechtsbeauftragte Claire Hédon hatte nach einer mehrjährigen Recherche 2020 angeprangert, dass die Polizisten intern nur mit milden Sanktionen belegt worden waren. Sie zeigte zudem auf, dass einer der Polizisten dem auf dem Boden liegenden Mann sein Knie in den Nacken gedrückt hatte - eine Geste, die durch den Tod des Schwarzen George Floyd in den USA drei Jahre später eine hohe Symbolwirkung bekam.
A.Ammann--VB