-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
-
US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X
-
Selenskyj: Trump gibt grünes Licht für Herstellung von Patriot-Raketen in Ukraine
-
Papst bedankt sich bei Macron und Bauleuten für Wiederaufbau von Notre-Dame
-
Kreml: EU-Sanktionen gegen Journalistin Fedorova sind "rechtswidrig"
-
Niedersachsen: AfD wählt Fraktionschef Wichmann zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen
-
19-Jähriger soll im Saarland Frau erstochen haben - Festnahme
-
Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
-
Ausfall der Lenkung droht: VW und Audi rufen knapp eine Million Pkw in die Werkstätten
-
Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
Studie: Deutsche Konzerne im europäischen Vergleich führend - beim Stellenabbau
-
Antragsloses Kindergeld kommt: Bundesrat gibt grünes Licht
Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Frankreich in Verleumdungsaffäre
Eine Französin hatte ihrem Chef sexuelle Belästigung vorgeworfen und war dann wegen Verleumdung verurteilt worden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte nun seinerseits Frankreich, weil die Frau nicht ausreichend geschützt worden sei. Die französischen Gerichte hätten der Frau "auf exzessive Weise die Beweislast überlassen", heißt es in der am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Urteilsbegründung.
Die 1978 geborene Vanessa A. hatte sich in einer Mail an sechs Adressaten über das Verhalten ihres Vorgesetzten beschwert, das sie als sexuelle Belästigung empfand. Ihr Chef verklagte sie daraufhin wegen Verleumdung.
Ein französisches Gericht gab dem Vorgesetzten Recht und verurteilte die Frau zu einer Strafe von tausend Euro. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil und begründete die Entscheidung damit, dass es für den Vorwurf der sexuellen Belästigung keine Beweise gebe.
Die Straßburger Richter hingegen erklärten nun, dass es bei den von der Frau als sexuelle Belästigung beschriebenen Erlebnissen ohnehin keine Zeugen gegeben habe. Die Tatsache, dass sie deswegen keine Klage eingereicht habe, reiche nicht aus, um ihr schlechte Absichten vorzuwerfen.
Ihre Mail sei zudem an einen begrenzten Personenkreis gerichtet und nicht zur Veröffentlichung vorgesehen gewesen. "Das Ziel bestand darin, die Beteiligten auf die Situation aufmerksam zu machen, um eine Lösung zu finden", hieß es weiter.
Der Menschenrechtsgerichtshof erinnerte an die "Notwendigkeit, Menschen zu schützen, die auf Mobbing oder sexuelle Belästigung aufmerksam machen, als deren Opfer sie sich empfinden". Die Verurteilung wegen Verleumdung komme daher einer Verletzung des Menschenrechts auf Meinungsfreiheit gleich. Frankreich wurde zu einer Entschädigungszahlung an die Frau in Höhe von 8500 Euro verurteilt.
R.Kloeti--VB