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Bewährungsstrafe für Arzt nach Anstecken von Patienten mit Hepatitis C bestätigt
Die Verurteilung eines bayerischen Arztes, der 51 Patienten mit Hepatitis C ansteckte, zu einer Bewährungsstrafe ist rechtskräftig. Das Landgericht Augsburg machte bei seinem Urteil gegen den Anästhesisten keine Rechtsfehler, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Augsburger Gericht hatte festgestellt, dass der Mann bei seiner Arbeit in einer Klinik in Donauwörth massiv gegen die Hygieneregeln verstoßen hatte. (Az. 1 StR 409/23)
Es verurteilte ihn Ende Juni wegen 51-facher Körperverletzung und Unterschlagung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der mit Hepatitis C infizierte Oberarzt Opiate unterschlagen und sich die Schmerzmittel selbst verabreicht hatte, wobei er Hygieneregeln missachtete. In der Folge infizierte er die Patienten.
Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Februar 2017 und April 2018. Der Mann war während der fraglichen Zeit an insgesamt 1714 Operationen beteiligt. Der Großteil der Patienten steckte sich nicht an. Gegen das Augsburger Urteil zog der Arzt vor den BGH in Karlsruhe, seine Revision wurde aber nun verworfen.
Nach Angaben der Deutschen Leberhilfe führt eine Neuinfektion mit Hepatitis C nur selten zu Symptomen, bei 20 bis 50 Prozent der Betroffenen heilt die Infektion demnach von selbst aus. In vielen Fällen wird die Infektion allerdings chronisch und bleibt dauerhaft im Körper. Wird die Infektion nicht behandelt, können nach vielen Jahren Spätfolgen wie Zirrhose und Leberkrebs entstehen. Durch neue Medikamente ist Hepatitis C inzwischen jedoch fast immer heilbar.
L.Stucki--VB