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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über bayerischen Kreuzerlass
Der bayerische Kreuzerlass beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Auf Anordnung der Landesregierung unter dem damals neuen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) muss seit Juni 2018 in allen staatlichen Gebäuden in Bayern ein Kreuz hängen. Die Regelung war von Anfang an umstritten. Mehrere Klagen dagegen wies der bayerische Verwaltungsgerichtshof Mitte 2022 ab. (Az. 10 C 3.22 u.a.)
Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (BFG) zog gegen die Abweisung seiner Klage vor das Bundesverwaltungsgericht. Er sieht das staatliche Neutralitätsgebot verletzt und zudem eine "Herabsetzung der eigenen Weltanschauung durch die Bevorzugung der christlichen Religion", wie die Vorsitzende des BFG München, Assunta Tammelleo, erklärte. Der BFG schlägt stattdessen vor, Artikel eins der Grundgesetzes an die Wände zu hängen. Über seine Revision verhandelt nun das Bundesverwaltungsgericht.
R.Braegger--VB