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Prozess um Handgranatenwurf auf Friedhof mit 15 Verletzten in Stuttgart begonnen
Vor dem Landgericht Stuttgart hat am Donnerstag der Prozess um einen Handgranatenwurf auf einem Friedhof in Altbach mit 15 Verletzten begonnen. Die Anklage wirft einem 23-Jährigen unter anderem versuchten Mord in 15 Fällen vor. Der Vorfall soll Teil eines Bandenkriegs gewesen sein, der seit mehr als einem Jahr läuft.
Laut Anklage soll der Mann im Juni auf einer Trauerfeier mit mehreren hundert Besuchern eine Handgranate in Richtung der Trauergäste geworfen haben. Durch die Explosion und die dadurch freigesetzten Stahlkugeln wurden 15 Menschen teils schwer verletzt. Neben versuchtem Mord wirft die Anklage dem Mann auch das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährliche Körperverletzung und unerlaubtes Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe vor.
Bis Mitte März sind noch elf weitere Verhandlungstermine angesetzt. Das Landgericht Stuttgart wird sich in einem weiteren Verfahren ebenfalls mit dem Komplex beschäftigen: Am 14. Dezember soll der Prozess gegen fünf Männer beginnen, die den 23-Jährigen unmittelbar nach dem Handgranatenwurf angegriffen haben sollen. Ihnen wird unter anderem versuchter Totschlag vorgeworfen.
Sie sollen den mutmaßlichen Täter aus einer größeren Gruppe heraus verfolgt, aus einem Taxi gezerrt und massiv verletzt haben. Bis Ende April sind in diesem Fall 15 Verhandlungstermine angesetzt. Insgesamt gibt es mittlerweile 40 Menschen, die im Zuge des Bandenkriegs festgenommen wurden.
Die verfeindeten Gruppen sind mutmaßlich in kriminelle Aktivitäten verwickelt. Es gab bereits zahlreiche gewalttätige Zwischenfälle, darunter mehrfach Schüsse auf oder vor Lokalen. Anfang Oktober wurde Anklage gegen zwei Männer erhoben, die aus einem fahrenden Auto heraus auf eine Gaststätte in Plochingen geschossen haben sollen.
Auch ein erstes Urteil wurde gesprochen: Im September verurteilte das Stuttgarter Amtsgericht einen Mann wegen unerlaubten Besitzes einer automatischen Waffe zu zweieinhalb Jahren Haft. Die Waffe wurde bei einer Razzia beschlagnahmt.
D.Schlegel--VB