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Nach Haushaltsurteil: Lindner will 2023 erneut Schuldenbremse aussetzen
Nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für dieses Jahr erneut die Schuldenbremse aussetzen. Mit einem Nachtragshaushalt für dieses Jahr werde die Regierung dem Bundestag "einen Beschluss für die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage für das Jahr 2023 vorschlagen", teilte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Donnerstag mit. Dies ist die Voraussetzung für eine Aussetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse.
Lindner hatte kurz zuvor als Konsequenz des Karlsruher Haushaltsurteils einen Nachtragshaushalt für 2023 angekündigt. Das Verfassungsgericht habe klargestellt, wie mit Sondervermögen und mit Notlagenkrediten umzugehen sei, sagte er in Berlin. In Absprache mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vize-Kanzler Robert Habeck (Grüne) ziehe er nun Konsequenzen aus den Vorgaben aus Karlsruhe.
Vor weiteren Beratungen über den Haushalt 2024 wolle er nun "reinen Tisch" machen und insbesondere die Strom- und Gaspreisbremsen absichern, sagte der FDP-Chef. Eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse erwähnte er dabei nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche die massive Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit nicht genutzten Krediten aus der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt. Dadurch fehlen der Ampel-Koalition in den kommenden Jahren nun 60 Milliarden Euro für Vorhaben der Energiewende.
Lindner verhängte danach eine Ausgabensperre über weite Teile des Haushalts 2023 und auch für den ähnlich konstruierten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Über diesen bis zu 200 Milliarden Euro schweren Krisenfonds werden insbesondere die Energiepreisbremsen finanziert.
L.Maurer--VB