-
Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus
-
Pistorius trifft neuen ungarischen Verteidigungsminister in Budapest
-
Wadephul trifft bei Kanada-Besuch Außenministerin und Verteidigungsminister
-
Berliner Linkspartei entscheidet bei Parteitag über Sondierungsgespräche
-
Bundestag und Bundesrat stimmen über Tankrabatt ab
-
Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen
-
Macron hält neue russische Mobilmachung für Ukraine-Krieg für "glaubwürdig"
-
Klopp: "Können besser spielen"
-
Umstrittener US-Investor Peter Thiel mit Axel-Springer-Preis ausgezeichnet
-
Frankreich will Soldaten zum Schutz des saudiarabischen Hafen Janbu entsenden
-
Hollywood-Star Susan Sarandon in New York bei israelkritischem Protest festgenommen
-
Portugal siegt ohne Ronaldo-Tor - Haaland glänzt
-
Klopp-Debüt von Ex-Schüler Gakpo vermasselt
-
Kanadas Hauptstadt Ottawa will "Trump Avenue" umbenennen
-
Italien beschließt Burka-Verbot und Sprachquote an Schulen
-
Newsom: Trumps Präsidentschaft nach den Kongresswahlen in bisheriger Form vorbei
-
Musiala mit Oberschenkelproblemen - Amiri als Ersatz
-
Medien: Europas Top-Ligen fordern FIFA-Reformen
-
Nach Berlin-Wahl: Evers zu neuem CDU-Fraktionschef gewählt
-
Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen
-
Nach Gerichtsentscheid: CNN, MS NOW und Politico wieder zu Weißem Haus zugelassen
-
Thüringens Ministerpräsident fordert von Union "programmatischen Neuanfang"
-
Xi bei Trump im Weißen Haus: Gipfel im Zeichen von "Superintelligenz" und Iran-Krieg
-
Treu feiert Debüt bei Klopp-Einstand
-
Xi bei Trump im Weißen Hauws: Gipfel im Zeichen von "Superintelligenz" und Iran-Krieg
-
CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen
-
SPERRFRIST FREITAG 00.01 UHR: Sachsens Innenminister stellt Grundrecht auf Asyl in Frage
-
Französische Schauspielerin Marion Cotillard fürchtet sich vor Potenzial von KI
-
Abbas: Politik Israels bedroht "Leben und Existenz" der Palästinenser
-
Deutsche Zentralbankerin Schnabel wechselt von EZB zum Internationalen Währungsfonds
-
Xi von Trump im Weißen Haus empfangen
-
Weißes Haus ignoriert Gerichtsanordnung und hält Hausverbot für Medien aufrecht
-
USA-China-Gipfel in Washington: Trump betont Gemeinsamkeit bei KI - Xi ruft zu "Partnerschaft" auf
-
Trump empfängt Xi zu Gespräch im Weißen Haus
-
Beugehaft ausgesetzt: Linksextremistin Lina E. vorläufig wieder frei
-
Leo XIV. ruft zu "vorausschauendem" Handeln gegen Klimawandel auf
-
Berliner Polizei startet KI-gestützte Videoüberwachung
-
Allianz-Studie: Hitzewellen im Sommer 2026 kosten Deutschland 25 Milliarden Euro
-
Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus
-
Heftiger Streit um Erbe von Dolly Parton kurz nach ihrem Tod
-
Tausende demonstrieren in Sri Lanka gegen umstrittene Justizreform
-
Boxen: Fury gegen Joshua am 11. Dezember in Cardiff
-
13-Jähriger in Hamburg als mutmaßlicher Auftragsmörder festgenommen
-
Brandenburgs Ministerpräsident Woidke rät von Koalition mit Linkspartei ab
-
Appelle und persönliche Schicksale: Bundestag debattiert über Organspende
-
Im Westjordanland verletzter Sohn des israelischen Botschafters schwebt in Lebensgefahr
-
Neffe und Manager von Dolly Parton streiten um ihr Erbe
-
Pakistan greift mehrere Provinzen in Afghanistan aus der Luft an - vier Tote
-
Schädling für die Landwirtschaft: Invasive Zikade erstmals in der EU entdeckt
-
Deutschlands bekanntester Elch ist tot: Bert auf Weide in Brandenburg verendet
BGH: Fahren entgegen Einbahnstraße auch zu Herauslassen von anderem Auto verboten
Eine Einbahnstraße darf nicht in falscher Richtung befahren werden - auch nicht rückwärts, um ein anderes Auto aus einer Parklücke herauszulassen. Nur unmittelbares Rangieren zum Einparken sei zulässig, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Das Landgericht Düsseldorf muss nun einen Rechtsstreit nach einem Verkehrsunfall neu aufrollen. (Az. VI ZR 287/22)
Der Kläger fuhr rückwärts in einem Bogen von einer Grundstückszufahrt auf die Einbahnstraße. Sein Auto stieß mit einem anderen Wagen zusammen, dessen Fahrerin gerade einige Meter rückwärts entgegen der Fahrtrichtung fuhr. Sie wollte einem weiteren Auto Platz machen, das aus einer Parklücke fuhr, und dann selbst dort parken. Das Auto des Klägers wurde bei dem Unfall beschädigt.
Die Versicherung der Frau bezifferte ihre Haftungsquote auf 40 Prozent. Der Mann zog daraufhin vor Gericht, um die restlichen 60 Prozent geltend zu machen. Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht hatte er damit Erfolg. Das Landgericht änderte das Urteil aber in der Berufung und wies die Klage ab.
Es wertete das kurze Rückwärtsfahren entgegen der Fahrtrichtung als zulässige Behelfsmaßnahme. Der Kläger dagegen habe die Vorfahrt des anderen Autos missachtet, als er rückwärts aus der Einfahrt gefahren sei, befanden die Düsseldorfer Richter. Er hätte einkalkulieren müssen, dass ein Auto die Straße in falscher Richtung befahren könne.
Der Kläger wandte sich an den BGH. Dieser hob das landgerichtliche Urteil nun auf. Das Landgericht muss neu in dem Fall entscheiden. Es habe bei seiner Abwägung Rechtsfehler gemacht, erklärte der BGH. Bei seiner Prüfung müsse es berücksichtigen, dass der Kläger auf einer Einbahnstraße grundsätzlich nicht mit anderen Autos habe rechnen müssen, die entgegen der Fahrtrichtung fuhren.
K.Sutter--VB