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Gericht: Erbe kann Erbinnen anderer Verwandter nicht zu Grabpflege verpflichten
Der Sohn einer 2018 verstorbenen Frau aus Bayern ist mit einer Klage gescheitert, mit der er Erbinnen einer anderen Verwandten zur Grabpflege verpflichten lassen wollte. Wie das Amtsgericht München am Montag mitteilte, wies es die Klage ab. Der Mann ist Alleinerbe seiner Mutter.
Die Frau hatte ihrer Nichte einen Betrag von 8000 Euro vermacht mit dem Zusatz, dies sei für die Grabpflege. Drei Jahre später starb die Nichte ebenfalls, der Mann klagte gegen ihre Erbinnen. Er fand, dass das Vermächtnis seiner Mutter auf diese übergegangen und nicht zeitlich oder finanziell begrenzt sei. Bis zum Ablauf des Grabnutzungsrechts 2030 sollten die Erbinnen das Familiengrab pflegen.
Das Gericht stellte aber fest, dass die 2018 gestorbene Frau die Grabpflege ihrer Nichte übertragen habe. Sie habe nicht wissen können, wer diese beerben würde, und habe die Erbinnen auch nicht gekannt. Dass diese Erbinnen das Familiengrab pflegen sollten, entspreche nicht dem mutmaßlichen Willen der 2018 gestorbenen Erblasserin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
D.Schlegel--VB