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Bundesgerichtshof entscheidet über Standgebühren für abgeschleppten Wagen
Um die Kosten für das Abstellen eines Autos auf dem Gelände eines Abschleppunternehmens geht es am Freitag (09.00 Uhr) am Bundesgerichtshof. Der fünfte Zivilsenat in Karlsruhe entscheidet im Rechtsstreit eines Abschleppunternehmens mit dem Halter. Der Mann hatte seiner Schwester das Auto geliehen, diese parkte unbefugt auf einem Privatgrundstück und das Auto wurde abgeschleppt. (Az. V ZR 192/22)
Nach vier Tagen forderte der Halter sein Auto zurück. Das Unternehmen weigerte sich aber, es herauszugeben, solange er die Abschleppkosten von 270 Euro und eine Standgebühr von 15 Euro pro Tag nicht bezahlte. Der Streit zog sich: Bis zur Gerichtsverhandlung stand der Wagen 329 Tage bei der Abschleppfirma, die Standgebühren betrugen fast 5000 Euro. Das Oberlandesgericht Dresden sprach dem Unternehmen davon nur 75 Euro zu, woraufhin es sich an den Bundesgerichtshof wandte.
R.Fischer--VB