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Kein Geld für medizinisches Cannabis: Kranker scheitert vor Oberlandesgericht
Ein an der seltenen Glasknochenkrankheit leidender Mann ist vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf (OLG) mit einer Klage gegen seine private Krankenversicherung auf Kostenerstattung für medizinisches Cannabis gescheitert. Wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte, sind die im Versicherungsvertrag definierten Bedingungen nicht erfüllt. (Az.: I-13 U 222/22)
Bei der beim Kläger konkret feststellbaren gesundheitlichen Symptomatik sei Medizinalcannabis "nach heutiger medizinischer Einschätzung und aktuellem Wissensstand" nicht als schulmedizinisch anerkannte Behandlung anzusehen, erklärte das OLG.
Cannabis sei auch keine Methode, die sich im konkreten Fall "in der Praxis" als ebenso erfolgversprechend wie schulmedizinische Ansätze erwiesen habe. Der Mann habe zudem nicht nachweisen können, dass herkömmliche Therapien bei ihm nicht wirkten oder gravierende Nebenwirkungen verursachten.
Nach Feststellungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen sei zudem mangels ausreichender Datengrundlage nicht erwiesen, dass eine medizinische Cannabistherapie bei der konkreten krankheitsbedingten Schmerzsymtomatik des Klägers eine Linderung verspreche, betonte der zuständige Senat in dem am Dienstag ergangenen Urteil.
Mit diesem wies es die Berufung des Manns gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach zurück. "Grundsätzlich" komme bei der Glasknochenkrankheit eine Erstattung der Kosten von Medizinalcannabis durch dessen Versicherung laut Vertrag aber "in Betracht".
In Deutschland kann medizinisches Cannabis in pharmazeutischer Qualität seit 2017 schwerkranken Patientinnen und Patienten als alternative Therapie in Einzelfällen verschrieben werden. Ärztinnen und Ärzte müsse dabei strikte arznei- und betäubungsmittelrechtliche Vorgaben beachten.
Eine staatliche Cannabisagentur steuert und kontrolliert den Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland. Voraussetzung für die Verschreibung ist unter anderem, dass es keine Alternative gibt und eine positive Symptombeeinflussung zu erwarten ist.
A.Ruegg--VB