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AfD gegen Verfassungsschutz: Mündliche Verhandlung in Münster im Februar 2024
In der Reihe von juristischen Auseinandersetzungen der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster eine mündliche Verhandlung im kommenden Jahr angekündigt. Die Verhandlung wurde für den 27. und den 28. Februar angesetzt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Eine Entscheidung in den drei anhängigen Berufungsverfahren könnte nach der letzten Sitzung verkündet werden.
Hintergrund der Klagen der AfD ist die Einstufung der Partei als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus, womit das Bundesamt die gesamte Partei beobachten darf. In den weiteren Verfahren geht es um die Einstufung der Jugendorganisation Junge Alternative und des sogenannten Flügels, der sich inzwischen formal auflöste, als Verdachtsfall - im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.
Die AfD ging gerichtlich gegen die Einstufung als Verdachtsfall vor, scheiterte jedoch im März 2022 vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Ende September entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster zu einem Eilantrag der Partei ebenfalls, dass diese bis zu einer Entscheidung nach der mündlichen Verhandlung weiter als Verdachtsfall geführt werden darf.
T.Egger--VB