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Nach Geiselnahme am Hamburger Flughafen: Haftbefehl gegen 35-Jährigen erlassen
Nach dem unblutigen Ende der Geiselnahme am Hamburger Flughafen ist der Verdächtige am Montag in Untersuchungshaft genommen worden. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft der Hansestadt werden dem 35-Jährigen unter anderem Geiselnahme sowie Entziehung Minderjähriger vorgeworfen. Der Mann war am Samstagabend mit seiner von ihm entführten vierjährigen Tochter in einem Auto auf das Flughafengelände gefahren und hatte erst nach rund 18 Stunden aufgegeben. Der Flugverkehr normalisierte sich derweil wieder.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft erließ der Ermittlungsrichter auf ihren Antrag hin einen Haftbefehl gegen den Mann. Dieser hatte demnach mit seiner Tochter im Auto eine Schrankenanlage am Flughafen durchbrochen und war auf das Rollfeld gefahren. Dort stoppte er in der Nähe eines abflugbereiten Flugzeugs. Erst nach einem 18 Stunden ließ sich der Mann am Sonntag widerstandslos festnehmen und übergab seine Tochter an Polizisten. Der Flughafen musste für die Dauer des Einsatzes schließen.
Laut Polizei befand sich der Beschuldigte wegen eines Sorgerechtskonflikts mit seiner Exfrau in einem "psychischen Ausnahmezustand". Der Mann sei nach einem Streit mit seiner ehemaligen Partnerin in deren Wohnung in Stade in Niedersachsen mit der Tochter geflüchtet und zum Flughafen gefahren. Die Frau erstattete sofort Strafanzeige wegen Kindesentziehung bei der Polizei.
Die weiteren Ermittlungen übernahm am Montag die für Staatsschutzdelikte zuständige Zentralstelle der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg. Dies sei aber nur wegen "der Bedeutung der Sache" erfolgt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte. Es bestehe weiter kein Terrorismusverdacht.
Wie die Generalstaatsanwaltschaft außerdem mitteilte, gab der Beschuldigte bereits bei der Entführung seiner Tochter in Stade mindestens einen Schuss aus einer Pistole in die Luft ab. Nach dem Durchbruch durch die Schranke am Flughafen äußerte er in einem Notruf an die Polizei, eine Bombe bei sich zu haben und forderte für sich und seine Tochter eine Ausreise in die Türkei. Zudem gab er drei Schüsse ab und warf zwei Brandsätze aus dem Auto.
Der Behörde zufolge sahen die Einsatzkräfte angesichts der Drohungen des Mannes zunächst von einem Zugriff ab. Nach dessen Aufgabe fanden sie dann außer der Schusswaffe eine selbstgebastelte Sprengstoffgürtelattrappe, die aus einem mit Alufolie umwickelten Buch mit eingesteckten Drähten bestand.
Laut Generalstaatsanwaltschaft und Polizei war der Beschuldigte bereits im vorigen Jahr unberechtigt allein für mehrere Monate mit seiner Tochter in die Türkei gereist. Es gelang der Mutter später aber, das Kind wieder nach Deutschland zurückzuholen. Ein Strafverfahren gegen den 35-Jährigen wegen Kindesentziehung sei seinerzeit mit einer Geldstrafe angeschlossen worden.
Laut Flughafen lief der während der Geiselnahme eingestellte Betrieb am Montag wieder und normalisierte sich im Tagesverlauf nach Angaben einer Sprecherin vollständig. Von der Sperrung am Samstag und Sonntag waren fast 38.000 Passagiere betroffen. Rund 220 Flugverbindungen mussten gestrichen werden. Am Montag waren wieder mehr als 300 Starts und Landungen geplant.
Unterdessen hielt die Debatte um Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen an. Die SPD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft kündigte am Montag an, das Thema "auch parlamentarisch aufzuarbeiten" und Gespräche mit den Verantwortlichen des Flughafens zu suchen. "Jetzt muss geklärt werden, wie es zu dem ernsten Sicherheitsverstoß kommen konnte und welche zusätzlichen Maßnahmen zukünftig ergriffen werden müssen", erklärte Fraktionschef Dirk Kienscherf.
Ein derartiger Vorfall sei Anlass, die Sicherheitskonzepte "zu hinterfragen", sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin. Sie wies zugleich darauf hin, dass für die Sicherung des Zugangs zu Flughäfen die Länderbehörden zuständig seien. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums betonte, deutsche Flughäfen seien im internationalen Vergleich sehr sicher. Sie entsprächen allen einschlägigen Vorgaben und erfüllten diese teils über.
F.Mueller--VB