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Steam-Betreiber Valve scheitert vor EU-Gericht mit Klage zu Geoblocking
Mit einer Vereinbarung über Geoblocking haben der US-Spieleentwickler Valve und fünf Videospielverleger gegen das Wettbewerbsrecht der EU verstoßen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage von Valve gegen einen Beschluss der EU-Kommission ab. Die Kommission hatte im Januar 2021 Geldbußen von insgesamt 7,8 Millionen Euro verhängt. (Az. T-172/21)
Valve betreibt die Spieleplattform Steam. Das Softwareunternehmen und die Verleger hätten den grenzüberschreitenden Verkauf von insgesamt etwa 100 Spielen in bestimmten Ländern beschränkt, erklärte die Kommission damals. Die Aktivierung der Spiele über Steam habe abhängig vom geografischen Standort des Nutzers blockiert werden können.
Das Gericht erklärte nun, dass die Kommission entsprechende Vereinbarungen nachgewiesen habe. Valve einigte sich demnach mit den Spieleverlagen auf eine Beschränkung der Schlüssel zur Aktivierung von bestimmten Spielen. So habe verhindert werden sollen, dass Nutzer Videospiele in einem anderen Land zu einem niedrigeren Preis kauften.
Das sogenannte Geoblocking habe damit nicht das Ziel verfolgt, die Urheberrechte der Verleger zu schützen, urteilte das Gericht. Vielmehr habe es dazu gedient, das hohe Niveau der Lizenzgebühren und die Gewinnmargen zu schützen.
I.Stoeckli--VB