-
Vorläufiges Ergebnis: Bisherige Koalitionspartei gewinnt Parlamentswahl in Marokko
-
Absturz von Kampfjet auf US-Airbase Spangdahlem: Pilot aus Krankenhaus entlassen
-
Preise für Wohnimmobilien weiter gestiegen - aber nur noch leicht
-
RKI: Zahl von Hitzetoten in Wochenvergleich unverändert
-
Zahl der Verkehrstoten im ersten Halbjahr 2026 gesunken
-
Löw warnt Klopp: "Nicht alles allein verändern"
-
Bartsch: Antisemitismus hat in der Linken keinen Platz
-
US-Richter: Weißes Haus muss CNN, MS NOW und Politico wieder Zutritt gewähren
-
Debatte um Organspende: Grünen-Politikerin Lang plädiert für Widerspruchslösung
-
Neuzulassungen in der EU bis August gestiegen - Marktanteil von E-Autos bei 22 Prozent
-
Abschluss der WNBA-Hauptrunde: Fiebich verliert mit New York
-
Studie: Jobpotenzial der Energiewende droht ungenutzt zu bleiben
-
Trump empfängt Xi zu Gespräch im Weißen Haus und gibt Staatsbankett
-
Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen - Aufruf zu "Partnerschaft"
-
Bundestag berät erstmals über umfassende Geheimdienst-Reform
-
Umstrittener US-Investor Peter Thiel erhält Preis des Axel-Springer-Verlags
-
Führende Wirtschaftsforschungsinstitute legen Herbstprognose vor
-
UN-Generaldebatte: Venezuelas Übergangspräsidentin dankt Trump und verspricht Wahlen
-
Chinas Präsident Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen
-
Chinas Präsident Xi zu Staatsbesuch in den USA eingetroffen
-
Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt
-
Betrieb am BER wegen Drohnensichtung kurzzeitig eingestellt
-
Kane über neuen Bayern-Vertrag: "Sind nah dran"
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel ein - Russland lehnt Kampfpause in der Ukraine ab
-
Wolfsburg auf Achtelfinal-Kurs - Eintracht mit Mühe
-
DHB-Pokal: Flensburg wackelt in Lübeck mächtig
-
Eintracht-Frauen mit Mühe auf Island
-
Russland will Angriffe auf die Ukraine nicht unterbrechen
-
Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert
-
Ronaldo macht einfach weiter: "Gegenwart das Wichtigste"
-
CDU-interne Kritik an Dominanz des Wirtschaftsflügels - Warnungen vor Niedergang
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu US-Wahlen eingeladen - Kritik aus Berlin
-
Milei bezeichnet UNO vor Vollversammlung als "nutzlose Organisation"
-
Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht
-
Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt
-
Absage an Olympiabewerbung in Berlin: CDU-Kandidat Evers kritisiert Linke scharf
-
Trumps "Friedensrat" stellt Gaza-Wiederaufbauplan über 2,45 Milliarden Dollar vor
-
CDU bringt Beobachtung der Berliner Linken durch Verfassungsschutz ins Spiel
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu Wahlen in den USA eingeladen
-
Studie zu sexualisiertem Fehlverhalten: Pistorius erwartet besseren Opferschutz
-
Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel in Miami im Dezember ein
-
Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt
-
Erklärung von G4-Staaten: Wadephul fordert Reform des UN-Sicherheitsrats
-
Dreh mit Deutschem Schäferhund war für Brad Pitt "bewegende Erfahrung"
-
UN-Debatte: Irans Präsident Peseschkian weist Trumps Drohungen zurück
-
أليكس بودي والبروفيسور الدكتور شتيفان هاوبت يتفقان على التعاون من أجل مجموعة فنية أسطورية في رومانيا
-
アレックス・ボディ氏とシュテファン・ハウプト教授、ルーマニアの伝説的な美術コレクションをめぐり提携に合意
-
亞歷克斯·博迪與史蒂芬·豪普特教授就羅馬尼亞傳奇藝術收藏達成合作協議
-
Алекс Боді та проф. д-р Стефан Гаупт домовилися про співпрацю щодо легендарної колекції мистецтва в Румунії
EuGH-Gutachten: Entscheidend für kostenlose Reise-Stornierung ist Lage in dem Moment
Nach Beurteilung der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) bleibt einem deutschen Kunden noch Hoffnung, die Stornokosten für die von ihm in der Pandemie 2020 abgesagte Pauschalreise zurückzubekommen. Entscheidend sei der Zeitpunkt, zu dem die Ausgangslage für die Reise beurteilt wurde, argumentierte Generalanwältin Laila Medina am Donnerstag in Luxemburg. Dieser Zeitpunkt sei der Moment, in dem der Kunde die Reise storniere. (Az. C-414/22 und C-584/22)
Der Mann hatte eine Pauschalreise nach Japan gebucht, die im April 2020 stattfinden sollte. Schon Ende Februar verhängte Japan aber strenge Corona-Schutzmaßnahmen, schloss die Schulen und verbot Großveranstaltungen. Daraufhin stornierte der Kläger die Reise am 1. März, wofür er insgesamt 1500 Euro Anzahlung und Stornokosten zahlen musste.
Ende März dann wurde ein Einreiseverbot für Japan verhängt. Die Reise hätte also ohnehin nicht stattfinden können. Der Kläger zog vor Gericht, um die Stornokosten zurückzubekommen. Das Landgericht München war aber der Meinung, dass die Lage am 1. März noch nicht so bedrohlich gewesen sei, und wies die Klage ab. Daraufhin wandte sich der Mann an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Dieser beurteilte die Lage vorläufig anders als das Münchner Gericht, wie während der Verhandlung im August 2022 deutlich wurde. Er zog in Betracht, dass auch eine drohende Gefahr Grund für einen Reiserücktritt sein könne. Wenn der 1. März der entscheidende Zeitpunkt wäre, müsste der Bundesgerichtshof den Fall also zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverweisen, hieß es damals.
Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe setzten das Verfahren aus und legten dem EuGH die Frage vor, ob nur die Lage zum Stornierungszeitpunkt oder auch später eingetretene Umstände berücksichtigt werden müssten. Eine ganz ähnliche Frage stellte der Oberste Gerichtshof in Österreich zu einem anderen Fall. Die Generalanwältin plädierte nun dafür, tatsächlich den Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag als entscheidend anzusehen. In dem deutschen Fall wäre das der 1. März 2020.
Nur zu diesem Zeitpunkt müsse beurteilt werden, ob unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorlägen, welche die Reise erheblich beeinträchtigen würden. Sei dies der Fall, dürfe der Kunde kostenlos stornieren, erklärte Generalanwältin Medina. Dieses Recht hänge nicht davon ab, ob solche außergewöhnlichen Umstände nach der Stornierung tatsächlich aufgetreten seien.
Eine Entscheidung bedeutet das Gutachten der Generalanwältin aber noch nicht, auch wenn sich die europäischen Richterinnen und Richter oft daran orientieren. Noch ist nicht bekannt, wann der EuGH sein Urteil fällen wird. Im konkreten Fall müssen dann der Bundesgerichtshof und in der Folge womöglich das Landgericht München entscheiden. Sie sind dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
M.Betschart--VB