-
Vorläufiges Ergebnis: Bisherige Koalitionspartei gewinnt Parlamentswahl in Marokko
-
Absturz von Kampfjet auf US-Airbase Spangdahlem: Pilot aus Krankenhaus entlassen
-
Preise für Wohnimmobilien weiter gestiegen - aber nur noch leicht
-
RKI: Zahl von Hitzetoten in Wochenvergleich unverändert
-
Zahl der Verkehrstoten im ersten Halbjahr 2026 gesunken
-
Löw warnt Klopp: "Nicht alles allein verändern"
-
Bartsch: Antisemitismus hat in der Linken keinen Platz
-
US-Richter: Weißes Haus muss CNN, MS NOW und Politico wieder Zutritt gewähren
-
Debatte um Organspende: Grünen-Politikerin Lang plädiert für Widerspruchslösung
-
Neuzulassungen in der EU bis August gestiegen - Marktanteil von E-Autos bei 22 Prozent
-
Abschluss der WNBA-Hauptrunde: Fiebich verliert mit New York
-
Studie: Jobpotenzial der Energiewende droht ungenutzt zu bleiben
-
Trump empfängt Xi zu Gespräch im Weißen Haus und gibt Staatsbankett
-
Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen - Aufruf zu "Partnerschaft"
-
Bundestag berät erstmals über umfassende Geheimdienst-Reform
-
Umstrittener US-Investor Peter Thiel erhält Preis des Axel-Springer-Verlags
-
Führende Wirtschaftsforschungsinstitute legen Herbstprognose vor
-
UN-Generaldebatte: Venezuelas Übergangspräsidentin dankt Trump und verspricht Wahlen
-
Chinas Präsident Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen
-
Chinas Präsident Xi zu Staatsbesuch in den USA eingetroffen
-
Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt
-
Betrieb am BER wegen Drohnensichtung kurzzeitig eingestellt
-
Kane über neuen Bayern-Vertrag: "Sind nah dran"
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel ein - Russland lehnt Kampfpause in der Ukraine ab
-
Wolfsburg auf Achtelfinal-Kurs - Eintracht mit Mühe
-
DHB-Pokal: Flensburg wackelt in Lübeck mächtig
-
Eintracht-Frauen mit Mühe auf Island
-
Russland will Angriffe auf die Ukraine nicht unterbrechen
-
Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert
-
Ronaldo macht einfach weiter: "Gegenwart das Wichtigste"
-
CDU-interne Kritik an Dominanz des Wirtschaftsflügels - Warnungen vor Niedergang
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu US-Wahlen eingeladen - Kritik aus Berlin
-
Milei bezeichnet UNO vor Vollversammlung als "nutzlose Organisation"
-
Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht
-
Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt
-
Absage an Olympiabewerbung in Berlin: CDU-Kandidat Evers kritisiert Linke scharf
-
Trumps "Friedensrat" stellt Gaza-Wiederaufbauplan über 2,45 Milliarden Dollar vor
-
CDU bringt Beobachtung der Berliner Linken durch Verfassungsschutz ins Spiel
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu Wahlen in den USA eingeladen
-
Studie zu sexualisiertem Fehlverhalten: Pistorius erwartet besseren Opferschutz
-
Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel in Miami im Dezember ein
-
Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt
-
Erklärung von G4-Staaten: Wadephul fordert Reform des UN-Sicherheitsrats
-
Dreh mit Deutschem Schäferhund war für Brad Pitt "bewegende Erfahrung"
-
UN-Debatte: Irans Präsident Peseschkian weist Trumps Drohungen zurück
-
أليكس بودي والبروفيسور الدكتور شتيفان هاوبت يتفقان على التعاون من أجل مجموعة فنية أسطورية في رومانيا
-
アレックス・ボディ氏とシュテファン・ハウプト教授、ルーマニアの伝説的な美術コレクションをめぐり提携に合意
-
亞歷克斯·博迪與史蒂芬·豪普特教授就羅馬尼亞傳奇藝術收藏達成合作協議
-
Алекс Боді та проф. д-р Стефан Гаупт домовилися про співпрацю щодо легендарної колекції мистецтва в Румунії
Bundesgerichtshof: Hafturteil nach tödlichen Schüssen von Bielefeld rechtskräftig
21 Monate nach tödlichen Schüssen in Bielefeld-Brackwede ist das Urteil des Landgerichts der nordrhein-westfälischen Stadt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revisionen des Angeklagten und von sechs Nebenklägern, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den Angeklagten im November unter anderem wegen Totschlags und versuchten Totschlags in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt. (Az. 4 StR 137/23)
Es sah als erwiesen an, dass er sein Opfer im Dezember 2021 nach einem Streit mit einer halbautomatischen Pistole erschossen hatte. Außerdem habe er mit Tötungsvorsatz auf einen weiteren Menschen gefeuert und außerdem auf eine Menschengruppe, habe aber nicht getroffen. Dann sei er mit dem Auto geflohen.
Gegen das Bielefelder Urteil wandten sich sowohl der Angeklagte als auch Angehörige des Getöteten an den BGH. Die Familie des Opfers wollte eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Beide Seiten hatten nun aber keinen Erfolg. Der BGH fand in dem Urteil keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Er erklärte außerdem, dass das Landgericht das Mordmerkmal der Heimtücke zu Recht verneint habe.
S.Gantenbein--VB