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Renn- statt Freizeitpferd rechtfertigt keinen Vertragsrücktritt
Wer ein Freizeitpferd kauft und ein altes Rennpferd erhält, kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Der frühere Einsatz des gesunden Tiers als Rennpferd gelte nicht als Mangel, teilte das Oberlandesgericht im niedersächsischen Oldenburg am Mittwoch mit. Einschränkungen in der Nutzbarkeit seien nicht eher zu erwarten als bei einem Freizeitpferd. (Az.: 4 U 72/22)
Eine Frau hatte das Pferd für rund 4500 Euro gekauft. Im Kaufvertrag stand, dass es nur in der Freizeit geritten worden sei und keine Dressurausbildung habe. Nach der Übergabe stellte sich heraus, dass das Tier früher ein Rennpferd war. Die Klägerin wollte per Gerichtsentscheidung von ihrem Kaufvertrag zurücktreten oder ihn wegen Täuschung anfechten.
Das Gericht lehnte das ab und bestätigte eine Entscheidung aus der Vorinstanz. Degenerative Gelenkerkrankungen, deren Auftreten die Klägerin wegen der früheren Karriere des Pferds für sehr wahrscheinlich hielt, beruhten auf Alter, Art und Qualität der Haltung. Mit der früheren Nutzung als Rennpferd bestehe kein Zusammenhang. Bei dem elf Jahre alten Tier sei ohnehin mit Veränderungen zu rechnen.
Auch aus der fehlenden Dressurausbildung könne sie keine Ansprüche herleiten, hieß es weiter. Es könne nicht gefolgert werden, dass beide Seiten rechtsverbindlich vereinbart hätten, dass das Pferd seit jeher nur als Freizeitpferd genutzt worden wäre.
R.Adler--BTB