-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu Wahlen in den USA eingeladen
-
Studie zu sexualisiertem Fehlverhalten: Pistorius erwartet besseren Opferschutz
-
Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel in Miami im Dezember ein
-
Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt
-
Erklärung von G4-Staaten: Wadephul fordert Reform des UN-Sicherheitsrats
-
Dreh mit Deutschem Schäferhund war für Brad Pitt "bewegende Erfahrung"
-
UN-Debatte: Irans Präsident Peseschkian weist Trumps Drohungen zurück
-
أليكس بودي والبروفيسور الدكتور شتيفان هاوبت يتفقان على التعاون من أجل مجموعة فنية أسطورية في رومانيا
-
アレックス・ボディ氏とシュテファン・ハウプト教授、ルーマニアの伝説的な美術コレクションをめぐり提携に合意
-
亞歷克斯·博迪與史蒂芬·豪普特教授就羅馬尼亞傳奇藝術收藏達成合作協議
-
Алекс Боді та проф. д-р Стефан Гаупт домовилися про співпрацю щодо легендарної колекції мистецтва в Румунії
-
Алекс Боди и проф. д-р Стефан Хаупт договорились о сотрудничестве в рамках легендарной коллекции произведений искусства в Румынии
-
Israelfeindlicher Angriff auf Mann in Düsseldorf - Staatsschutz ermittelt
-
Alex Bodi și prof. dr. Stefan Haupt încheie un acord de cooperare pentru o colecție de artă legendară în România
-
Bericht: Frühere Spitzenpolitiker von Berliner SPD gegen Gespräche mit Linkspartei
-
Berichte: Berlin zieht Bewerbung um Olympische Sommerspiele ab 2036 zurück
-
"Stille Helden": Linnemann schließt Kürzungen für pflegende Angehörige aus
-
Nationalelf trägt schon am Donnerstag letztes adidas-Trikot
-
Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin
-
Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend
-
Erneut antisemitische Hetze verbreitet: Sieben Jahre Haft für Rentner in München
-
Syriens Übergangspräsident bekräftigt vor der UNO Anspruch auf den Golan
-
Medien: Berlin zieht Olympiabewerbung zurück
-
Erstmals wieder hochrangiges Treffen von Vertretern Polens und Belarus' bei UN-Vollversammlung
-
Trotz Insolvenz: Prozess über Verbot von salafistischem Verein kann weitergehen
-
Großbritannien will mit neuem Zentrum gegen russische Desinformation vorgehen
-
Bahn: Neue Italien-Verbindung bindet beliebte Urlaubsziele "noch komfortabler" an
-
Baden-Württemberg: Hunderte Kilogramm Zwetschgen gestohlen - acht Bäume abgeerntet
-
Linnemann will an privater Krankenversicherung festhalten
-
Eriksen und Wolfsburg lösen Vertrag
-
IStGH spricht Ex-Rebellenchef aus Zentralafrikanischer Republik schuldig
-
Frankreich nach Jahren wieder auf Platz eins der Skidestinationen
-
Krisendiplomatie zur Ukraine in New York - Rede Selenskyjs bei UN-Generaldebatte
-
Preise nicht gesunken: ADAC fordert Abschaffung der Zwölf-Uhr-Regel an Tankstellen
-
Freundin erstickt und in Wald vergraben: Zehn Jahre Haft in Bayern
-
Bundesregierung verschärft Vorgehen gegen Sozialmissbrauch
-
Sachsen-Anhalt: Cannabisplantage und hundert Kilogramm Blüten bei Razzia beschlagnahmt
-
Blessin will in Gladbach die "scheiß Zeit" beenden
-
Drei Millionen Euro in Wand versteckt: Italienische Polizei durchsucht Mafioso-Villa
-
"Merkel unplugged": Ex-Kanzlerin startet Talkreihe mit Schulklassen
-
Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige in Untersuchungshaft
-
In Deutschland geborener Türke wird nach tödlichem Raserunfall ausgewiesen
-
Niroomand: Olympia-Evaluierung "nur eine Empfehlung"
-
Marokkaner stimmen über ein neues Parlament ab
-
ADAC fordert Abschaffung der Zwölf-Uhr-Regel an Tankstellen
-
Behörden: Zwei Tote bei russischen Angriffen auf zivile Infrastruktur in der Ukraine
-
Aserbaidschan begnadigt Franzosen nach Streichung zweier Russen von EU-Sanktionsliste
-
Grünes Licht aus Brüssel: Henkel darf Spezialbeschichtungsfirma Stahl kaufen
-
RKI: Drittel der Erwachsenen trinkt mindestens drei alkoholische Getränke pro Woche
In OLG-Prozess um mutmaßliche Corona-Impfschäden wird Gutachten eingeholt
In dem Zivilverfahren um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden vor dem Oberlandesgericht im bayerischen Bamberg soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Es gehe um die Frage, ob der Impfstoffhersteller Astrazeneca wie von der Klägerin behauptet wegen "unzureichender Arzneimittelinformation" haften solle, teilte das OLG am Montag mit. Die ursprünglich für diesen Tag anberaumte Urteilsverkündung wurde verschoben.
Vor dem OLG klagt eine Frau in einem Berufungsverfahren in zweiter Instanz gegen den Impfstoffhersteller, nachdem das Landgericht Hof ihren Antrag auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 250.000 Euro und weitere Leistungen im Januar als unbegründet abgelehnt hatte.
Die Klägerin macht eine dauerhafte Darmschädigung nach einer Thrombose geltend. Sie lag unter anderem auf der Intensivstation, ihr mussten operativ Teile des Dünndarms entfernt werden. Das Landgericht Hof lehnte die Klage allerdings als unbegründet ab, weil keine Produkt- und Informationsfehler vorgelegen hätten. Dagegen ging die Frau in Berufung.
Der OLG-Senat geht demnach davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Astrazeneca-Impfstoff geimpft worden wäre, wenn über das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers informiert worden wäre. Das Gutachten soll nun der Frage nachgehen, ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war.
Ausreichende Anhaltspunkte für eine Haftung des Herstellers wegen "unvertretbarer schädlicher Wirkungen" des Impfstoffs sieht der Senat hingegen derzeit nicht. Die von der Klägerin angeführten Nebenwirkungen seien schon beim Zeitpunkt der Zulassung bekannt gewesen und bei dieser berücksichtigt worden.
Der Prozess gehört einer mittlerweile ganzen Reihe von Verfahren wegen mutmaßlicher Impfschäden gegen unterschiedliche Vakzinhersteller, die derzeit bundesweit vor deutschen Zivilgerichten laufen. Die Klägerinnen und Kläger fordern wegen mutmaßlich auf die Impfungen zurückgehenden Gesundheitsschäden Schadenersatz und Schmerzensfeld.
Die Hersteller weisen deren Forderungen zurück und bestreiten, dass sie in diesen Fällen eine Verantwortung trifft oder dass die Gesundheitsschäden ursächlich mit den Impfungen zusammenhängen.
Y.Bouchard--BTB