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Lebenslange Haft in Prozess um erschossenen Partner von Ex-Freundin
Weil er den neuen Partner seiner ehemaligen Lebensgefährtin auf offener Straße erschossen hat, ist ein 30-Jähriger vor dem Landgericht im baden-württembergischen Freiburg zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann soll wegen Mordes aus Heimtücke lebenslang ins Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Zudem wurde die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte am 7. Januar vor dem Wohnhaus der Frau in Freiburg dem anderen Mann aus kurzer Distanz in die Brust schoss. Das 31-jährige Opfer starb wenig später im Krankenhaus.
Der Angeklagte bestritt während des Prozesses eine Tötungsabsicht. Die zuständige Strafkammer befand jedoch, der Angeklagte habe sein Opfer "aus Wut, Enttäuschung und Verärgerung" erschossen. Den Tod des Manns habe er billigend in Kauf genommen.
Die Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten in dem Verfahren eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
I.Meyer--BTB