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Hafturteil nach Brandanschlag von Polizist auf Exfreundin rechtskräftig
Fast zwei Jahre nach dem Anzünden seiner Exfreundin mit Brennspiritus ist die Verurteilung eines Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass er keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten im Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gefunden habe. Dieses hatte den Mann im Mai 2022 zu elf Jahren Haft verurteilt. (Az. 6 StR 413/22)
Es sprach ihn des versuchten Mordes, der schweren und gefährlichen Körperverletzung und einer weiteren gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Richterinnen und Richter sahen als erwiesen an, dass der altgediente Kriminalbeamte seine frühere Freundin hatte töten wollen. Sein Motiv sei gewesen, dass er die Vaterschaft des gemeinsamen Kinds nicht anerkennen wollte. Zudem habe er verhindern wollen, dass bekannt werde, dass er einen Vaterschaftstest manipuliert habe.
Dem Urteil zufolge war er zur Wohnung der Frau gegangen und hatte sie mit Brennspiritus überschüttet, als die die Tür öffnete. Dann zündete er den Spiritus mit einem Streichholz an. Die Frau erlitt schwerste Brandverletzungen. Der Polizist habe zudem ihre Mutter, die zufällig anwesend war, zu Boden geschlagen und lebensgefährlich verletzt.
L.Dubois--BTB