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EU-Kommission verabschiedet Rechtsrahmen für neues Datenschutzabkommen
Die EU-Kommission hat einen Rechtsrahmen für ein neues Datenschutzabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union verabschiedet. Der neue Rechtsrahmen werde den Europäerinnen und Europäern einen sicheren Datenaustausch garantieren und auch "juristische Klarheit" für die Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks bringen, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Montag in Brüssel.
Damit würden auch die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den USA vertieft und gemeinsame Werte bekräftigt, fuhr von der Leyen fort. Mit dem sogenannten Data Privacy Framework soll der für die digitale Wirtschaft unerlässliche Transfer personenbezogener Daten in die USA Rechtssicherheit erhalten. Es ist bereits der dritte Anlauf - das Vorgänger-Abkommen Privacy Shield hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2020 wegen Späh-Vorwürfen gekippt.
Zuvor hatte US-Präsident Joe Biden mit einem Dekret die Grundlage für ein neues Abkommen mit der EU gelegt. Die im Oktober erlassene Verordnung sieht neue Richtlinien für den Umgang von US-Geheimdiensten mit Daten von EU-Bürgern vor.
Das Dekret schreibt vor, dass die Überwachung von Datenströmen durch die US-Geheimdienste nur für das Erreichen von "definierten Zielen der nationalen Sicherheit" erfolgen darf und die "Privatsphäre und die bürgerlichen Freiheitsrechte" aller Menschen unabhängig von Nationalität und Wohnort berücksichtigt werden müssen. Es sieht zudem Beschwerdemöglichkeiten für EU-Bürger vor, die der Auffassung sind, "rechtswidrig Ziel von US-Geheimdienstaktivitäten" geworden zu sein.
Der Digitalverband Bitkom erklärte, mit dem nun gefundenen Rechtsrahmen gehe eine "dreijährige Hängepartie zu Ende". Die "mühsamen transatlantischen Verhandlungen" hätten sich gelohnt. Zugleich sei aber sicher, dass die Neuregelung von den Gerichten überprüft werde. "Dort wird sich zeigen, ob der EU-Gesetzgeber mit dem Data Privacy Framework eine rechtlich belastbare Regelung gefunden hat."
Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems, der mit seinen Klagen bereits zuvor die Anläufe für ein Datenschutzabkommen zu Fall gebracht hatte, will hingegen auch gegen das neue Regelwerk vorgehen. Er und seine Organisation noyb sähen nach wie vor das Problem, dass die USA nur ihren eigenen Bürgerinnen und Bürgern einen entsprechenden Rechtsschutz vor Ausspähung gewährten. Auch gegen den neuen Vorschlag werde Klage eingereicht.
A.Gasser--BTB