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Ehemaliger Kitapraktikant in Berlin wegen Missbrauchs zu Jugendstrafe verurteilt
Weil er während seines Praktikums in einer Kindertagesstätte zwei Kinder sexuell missbrauchte, hat das Berliner Landgericht einen 21-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Justin U. C. habe den Schutzbereich, den eine Kita biete, "ganz erheblich verletzt", sagte die Vorsitzende Richterin Iris Berger am Dienstag. Der damals zuerst 18- und dann 19-Jährige hatte von Februar bis Mai 2021 ein Praktikum in einer Einrichtung im Stadtteil Wilmersdorf absolviert.
Dieses war Teil seiner Ausbildung zum Sozialassistenten, die er später abbrach. Als Praktikant in der Kita gehörte es demnach zu seinen Aufgaben, die Kinder während der Mittagspause zu Bett zu bringen.
Dabei kam es zu den beiden Missbrauchsfällen an einem drei und einem knapp vier Jahre alten Mädchen, von denen diese später ihren Müttern berichteten. Das Gericht verurteilte U. C. dafür sowohl wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen als auch von Kindern, in einem Fall sogar wegen schweren Missbrauchs.
Er habe "zwei schwerste Verbrechen begangen", sagte Berger über den Angeklagten. Zwar befänden sich die Tathandlungen am unteren Ende des Denkbaren, aber es sei unklar, was diese mit den Kindern machten. Sie seien "der Alptraum aller Eltern".
Die Richterin verordnete dem 21-Jährigen einen Bewährungs- und einen Betreuungshelfer sowie eine Sexualtherapie. Damit folgte sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft in voller Höhe. Der Verteidiger war nur leicht von der Forderung abgewichen - neben den Helfern und der Therapie plädierte er auf eine einjährige Jugendstrafe.
Der Angeklagte wolle selber wissen, was mit ihm los sei, sagte Richterin Berger. Einem ersten Gutachten zufolge könnte eine "schizoide Persönlichkeitsakzentuierung" vorliegen.
Der frühere Praktikant hatte die Vorwürfe zu Prozessbeginn umfassend eingeräumt. Sein Mandant sei "entsetzt über sein eigenes Verhalten", sagte der Verteidiger des 21-Jährigen damals. Dieser ergänzte, dass er nicht genau wisse, wie es zu den Taten gekommen sei.
Der Mann hatte dabei das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und gilt als Heranwachsender, weshalb das Verfahren vor einer Jugendkammer stattfand. Das Gericht verurteilte ihn nun nach Jugend- und nicht nach Erwachsenenstrafrecht.
Die Vorsitzende Richterin begründete dies damit, dass eine Reifung der Persönlichkeit des Angeklagten "in keiner Weise" stattgefunden habe. Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten bereits am Dienstag, auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
K.Thomson--BTB