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Haftstrafen für Mutter und Tochter wegen versuchter Anwerbung von Killer
Wegen einer versuchten Anwerbung eines Killers hat das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig am Dienstag eine Mutter und ihre Tochter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Richterinnen und Richter sahen es nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass die Frauen im Alter von 41 und 69 Jahren einen Mann dazu anstiften wollten, den ehemaligen Lebensgefährten der Tochter zu töten. Hintergrund war ein Sorgerechtstreit um ein Kind.
Die 41-jährige Tochter wurde demnach zu fünf Jahren Haft wegen versuchter Anstiftung zum Mord verurteilt, ihre 69-jährige Mutter zu drei Jahren Gefängnis. Laut Anklage betrieb die Mutter ein Restaurant und nahm Kontakt zu einem Stammgast auf. Dieser traf sich mit den Frauen, ging allerdings nur zum Schein auf das kriminelle Ansinnen ein und informierte die Polizei.
Den Plan zur Tötung entwickelten die beiden Angeklagten demnach im November vergangenen Jahres. Sie wollten damit laut Staatsanwaltschaft verhindern, dem früheren Partner der Tochter ein Sorge- oder Umgangsrecht für das gemeinsame Kind gewähren zu müssen. Darüber hinaus wollten sie den Mann dafür bestrafen, dass er die 41-Jährige während der Beziehung geschlagen und aus ihrem Vermögen und dem ihrer Mutter rund hunderttausend Euro verspielt hatte.
Laut Anklageschrift fühlte die Mutter zunächst bei dem Stammgast vor. Als dieser seine grundsätzliche Bereitschaft zur Tat signalisierte, kam es zu einem gemeinsamen Treffen. Bei diesem übergab die Tochter mehrere Fotos ihres früheren Partners, seinen Schichtplan sowie einen Zettel mit dem Namen und seiner Adresse. Der vermeintliche Killer bekam auch 17.000 Euro.
Bei einem weiteren Treffen sagte die 41-Jährige dem Mann demnach noch, dass dieser dem ehemaligen Lebensgefährten in Herz, Mund und Kopf schießen solle - und dass der Tod auch ihre Mutter erfreuen werde. Der Mann ging nur zum Schein auf das Angebot ein und wandte sich stattdessen an die Polizei. Die beiden Frauen wurden festgenommen und kamen in Untersuchungshaft.
E.Schubert--BTB