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Urteile in Missbrauchskomplex Münster rechtskräftig
Im Missbrauchskomplex Münster sind die Urteile gegen mehrere Täter rechtskräftig. Wie das Landgericht in Münster am Montag mitteilte, bestätigte der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss die entsprechenden Strafurteile des Landgerichts. (Az: 4 StR 119/22)
Im Hauptprozess um den Missbrauchskomplex waren im Juli 2021 vier angeklagte Männer vor dem Landgericht zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen sie Gefängnisstrafen zwischen zehn und 14 Jahren. Sie hatten mehrere Kinder schwerst sexuell missbraucht.
Der als Hauptbeschuldigter geltende Adrian V. aus Münster verging sich gemeinsam mit weiteren Tätern teilweise über Tage hinweg in einer Gartenlaube an den Opfern und verbreitete Aufnahmen davon im Darknet. Gegen ihn verhängten die Richter eine Gefängnisstrafe von 14 Jahren. Die Mutter des Hauptbeschuldigten Münster wurde zudem wegen Beihilfe zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Der BGH bestätigte die Urteile weitgehend. Zudem hielt er auch die gegen vier Täter ausgesprochene Sicherungsverwahrungen aufrecht. Lediglich zu dem Hauptbeschuldigten änderte das Gericht den Schuldspruch in Teilen ab. Auswirkungen auf dessen 14 Jahre dauernde Haftstrafe hatte dies jedoch nicht. Der Beschluss erging bereits am 9. Mai.
J.Fankhauser--BTB