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Lebenslang für Frau wegen Mordes an 84-jähriger Nachbarin in Nordrhein-Westfalen
Das Landgericht Duisburg hat eine 46-Jährige wegen Mordes an einer 84-jährigen Nachbarin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausgeschlossen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau im August ihre 84 Jahre alte Nachbarin aus Heimtücke und mit Verdeckungsabsicht erstochen hatte. Demnach war die Angeklagte als Haushaltsunterstützung für ihre Nachbarin tätig. Die Rentnerin lebte mit einer schwer dementen 89-Jährigen in einer Art Wohngemeinschaft. Die Angeklagte hatte in ihrer Unterstützungsarbeit auch Zugang zu den Konten der beiden Frauen.
Die 46-Jährige hob ohne Berechtigung rund 30.000 Euro von dem Bankkonto der 84-Jährigen ab. Das Geld verspielte sie im Casino. Als die Rentnerin einen Banktermin vereinbaren wollte, befürchtete die Angeklagte, die unberechtigten Geldabhebungen könnten auffliegen, und entschloss sich zu dem Mord. Anders als die Staatsanwaltschaft sah das Gericht das Mordmotiv der Habgier nicht als erfüllt an, weil dieses nicht nachweisbar gewesen sei.
Die 46-Jährige alarmierte am Tattag selbst die Polizei. Sie gab damals an, Schreie aus der Nachbarwohnung gehört und die 84-Jährige dort schwer verletzt am Boden gefunden zu haben. Sie lenkte den Verdacht zunächst auf die 89-jährige Mitbewohnerin.
K.Thomson--BTB