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Türkische Erdbebenopfer können bis August bei Verwandten in Deutschland bleiben
Türkische Erdbebenopfer können bis zum 6. August bei engen Verwandten in Deutschland bleiben. Die Bundesregierung verlängerte die Möglichkeit für den Aufenthalt um drei Monate, wie das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium am Samstag mitteilten. Erdbebenopfer, die zwischen Februar und Mai mit einem gültigen Visum eingereist und bei Verwandten untergekommen sind, werden "bis zum 6. August 2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit".
Die entsprechende Verordnung tritt am Sonntag in Kraft. Die vorübergehende Befreiung betrifft türkische Staatsangehörige, die ein Visum im vereinfachten Verfahren erhalten haben und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Vorsprache bei einer Ausländerbehörde ist demnach nicht notwendig.
"Das Erdbeben im Februar in der Türkei und in Syrien hat unfassbare Verwüstung und unendliches Leid ausgelöst", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Deutschland habe massive Hilfe vor Ort organisiert. Zudem sei es Erdbebenopfern ermöglicht worden, "bei engen Verwandten in Deutschland unterzukommen, hier zur Ruhe zu kommen und von der eigenen Familie versorgt zu werden".
Mit der Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts "haben die Betroffenen eine sichere Perspektive und wir entlasten die Ausländerbehörden von weiteren Verfahren", so Faeser.
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) erklärte, Deutschland habe Hilfen von 238 Millionen Euro für die betroffenen Menschen in der Türkei und Syrien zugesagt. "Mit Geld kann man zerstörte Häuser wiederaufbauen, den Verlust von mehr als 52.000 Menschenleben aber kann nichts wieder gut machen", fügte sie hinzu.
"Vielen Betroffenen konnten wir immerhin durch ein erleichtertes Visumverfahren ermöglichen, dass sie diese schwere Zeit nicht alleine durchstehen mussten und müssen." Seit Mitte Februar hätten rund 9500 Türkinnen und Türken bei ihren Angehörigen in Deutschland "nicht nur Obdach, sondern auch Halt und Trost finden können", so Baerbock.
Das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium hatten sich kurz nach dem Erdbeben auf ein vereinfachtes Visumverfahren für Betroffene verständigt. Es handelte sich um Visa für einen Aufenthalt von zunächst 90 Tagen in Deutschland.
Neben den rund 9500 Visa für einen vorübergehenden Aufenthalt erhielten den Angaben zufolge rund 900 türkische Staatsangehörige aus den Erdbebengebieten Visa zum Familiennachzug nach Deutschland. Auch die Visaanträge für Syrerinnen und Syrer aus den betroffenen Gebieten wurden priorisiert, wie die beiden Ministerien weiter mitteilten. Über 1200 syrische Staatsangehörige aus den betroffenen Gebieten hätten Visa – vor allem zum Familiennachzug nach Deutschland – erhalten.
Bei den Beben am 6. Februar mit einer Stärke von bis zu 7,8 waren nach Behördenangaben mehr als 50.000 Menschen in der Türkei und fast 6000 Menschen in Syrien ums Leben gekommen, Hunderttausende wurden obdachlos. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sprach von der "schlimmsten Naturkatastrophe" in Europa seit einem Jahrhundert.
W.Lapointe--BTB