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Freispruch in Prozess um erstochene Exfrau auf Balkon in Husum
Ein 64-Jähriger, der in Schleswig-Holstein seine frühere Ehefrau erstach und auf dem Balkon versteckte, ist vom Landgericht Flensburg freigesprochen worden. Der unter mehreren psychischen Krankheiten leidende Angeklagte war laut Urteil vom Donnerstag zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig. Es konnte dem Gericht zufolge nicht ausgeschlossen werden, dass er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hatte.
Das Gericht sprach den Mann daher vom Vorwurf des Totschlags frei. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten einen Freispruch beantragt. Für eine Unterbringung in der Psychiatrie fehlt dem Gericht zufolge der Grund, weil der Angeklagte laut Gutachter für keinen anderen Menschen gefährlich sei. Die Kammer hob den Haftbefehl, mit dem die Untersuchungshaft für den Mann angeordnet worden war, auf.
Der Angeklagte hatte im vergangenen Jahr in Husum seine 71-jährige, getrennt von ihm lebende Exfrau in seiner Wohnung erstochen. Anschließend wickelte er die Leiche in eine Decke und legte sie auf seinen Balkon. In der darauffolgenden Nacht wählte er nach früheren Angaben von Ermittlern den Notruf und gab an, in seiner Wohnung überfallen worden zu sein. Einsatzkräfte fanden ihn dort mit Schnittwunden, die auf einen Suizidversuch hindeuteten, und brachten ihn in ein Krankenhaus.
Von dem Verbrechen erzählte der Verdächtige zunächst nichts. Die erstochene Ehefrau wurde erst entdeckt, als sie am folgenden Tag als vermisst gemeldet wurde und die Wohnung ihres Exmanns genauer untersucht wurde.
L.Janezki--BTB