-
Wirtschaftsweise Grimm nennt neuen Tankrabatt "zynisch"
-
Frankreichs Staatsverschuldung erreicht in diesem Jahr höchsten Stand seit 1978
-
Gewaltsame Zusammenstöße bei rechtsextremer Demonstration in den Niederlanden
-
Kein Pünktchen Hoffnung: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Ruhe nach dem Skandalspiel: Hertha siegt 2:1 in Dresden
-
Weißes Haus verweigert Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Trainer-Ikone Peter Hermann ist tot
-
US-Journalistenverband kritisiert Trumps Hausverbot gegen Reporter scharf
-
Huthis melden Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt und Ölanlagen am Roten Meer
-
Volleyball-EM: Deutschland siegt im Drama gegen Bulgarien
-
Nach 1212 Tagen: BVB zurück an Tabellenspitze
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen spricht sich gegen russische Einflussnahme aus
-
Weißes Haus verwehrt Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Bundeswehr-Generalinspekteur Breuer wird neuer Vorsitzender des Nato-Militärausschusses
-
Trotz Zverevs Sieg: Deutschland muss gegen Kroatien zittern
-
Vierte Pleite: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Bann gebrochen: HSV feiert ersten Dreier
-
Die Nationalspieler glänzen: Frankfurt stoppt Freiburgs Lauf
-
Zusammenstöße zwischen Polizei und Rechtsradikalen in Den Haag
-
Neuer Hoffnungsträger: Wagner unterschreibt in Hannover
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für ihr Lebenswerk
-
Zverev müht sich zum deutschen Auftaktsieg beim Davis Cup
-
Bayern-Frauen schießen sich für Champions League warm
-
US-Abkommen mit Dänemark zu Grönland wird von jeder Seite als Erfolg verbucht
-
Trump setzt neues Sanktionspaket gegen Russland in Kraft
-
Joker Yardimci sticht: FCK siegt gegen Braunschweig
-
Der Club bleibt oben dran, Karlsruhe taumelt
-
Parlamentswahl: Russland meldet Cyberangriff auf elektronisches Wahlsystem
-
Entlastung für Verbrennerfahrer: Neuauflage des Tankrabatts sorgt für Kritik
-
Medwedew fordert "militärische Abschreckung" als Reaktion auf US-Sanktionen
-
Bericht: Geheime Technik von US-Tarnkappenjet F-35 nach Hongkong umgeleitet
-
CNN: KI-Fehler hätte fast zu US-Militäreinsatz gegen chinesisches Schiff geführt
-
"O'zapft is" nach zwei Schlägen: Bürgermeister Krause eröffnet erstmals Oktoberfest
-
Straßenlauf-WM: Meilen-Gold für Farken
-
Neuer Chef der Meyer Werft sieht Kreuzfahrtschiffbauer auf gutem Kurs
-
Nach Trumps Abrissdrohung: Menschenkette um das Kennedy Center in Washington
-
Italienische Fußball-Legende Sandro Mazzola gestorben
-
Google-KI Gemini hat während eines Tests Cyberattacken ausgeführt
-
WNBA: Fiebich gewinnt erstes Spiel nach Heim-WM
-
Trump setzt neue US-Sanktionen gegen Russland in Kraft
-
Kane bescheiden: "Lasse meine Taten auf dem Platz sprechen"
-
Angriff auf Polizeiwache in Pakistan: Zahl der Todesopfer auf 31 gestiegen
-
Bayern in Feierlaune auf die Wiesn: "Es sollte lustig werden"
-
Grüne kritisieren Tankrabatt als "Wahnsinn"
-
Bund der Steuerzahler fordert neuen Straftatbestand "Haushaltsuntreue"
-
Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich
Keine Steuervergünstigung für Hausnotruf ohne eigene Soforthilfe
Bei der Auswahl eines Hausnotrufs sollten Verbraucherinnen und Verbraucher genau hinsehen. Leistet der Anbieter nicht selbst sofortige Hilfe, sondern vermittelt sie nur, entfallen sonst mögliche Steuervergünstigungen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VI R 7/21)
Geklagt hatte eine Rentnerin aus Sachsen, die einen Vertrag für ein Hausnotrufsystem abgeschlossen hatte. Der Anbieter stellte die entsprechenden Geräte bereit und betrieb eine 24-Stunden-Servicezentrale. Von dort wurden dann bei Bedarf weitere Maßnahmen veranlasst und beispielsweise der Rettungs- oder Pflegedienst alarmiert.
Für die Kosten von 288 Euro wollte die Rentnerin die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Als haushaltsnah gelten Leistungen, die üblich auch von Haushaltsmitgliedern erbracht werden, etwa Malerarbeiten oder grundsätzlich eben auch die Erste Hilfe in einem Notfall. Dabei werden 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abgezogen, insgesamt pro Jahr höchstens 4000 Euro.
Das Finanzamt erkannte dies hier jedoch nicht an – zu Recht, wie nun der BFH entschied. Die Klägerin bezahle für die Technik und die Bereitstellung einer Notrufzentrale. Die Entgegennahme der Notrufe und die Verständigung hilfeleistender Dritter erfolgten jedoch außerhalb der Wohnung.
Nach der Begründung des Urteils würde die Steuervergünstigung dagegen gewährt, wenn der Anbieter selbst sofortige Nothilfe leistet. Denn diese wäre dann der Kern der Leistung, die dann auch in der Wohnung erbracht wird. Über die genauen Voraussetzungen hatte der BFH insoweit aber noch nicht zu entscheiden.
E.Schubert--BTB