-
Kein Pünktchen Hoffnung: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Ruhe nach dem Skandalspiel: Hertha siegt 2:1 in Dresden
-
Weißes Haus verweigert Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Trainer-Ikone Peter Hermann ist tot
-
US-Journalistenverband kritisiert Trumps Hausverbot gegen Reporter scharf
-
Huthis melden Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt und Ölanlagen am Roten Meer
-
Volleyball-EM: Deutschland siegt im Drama gegen Bulgarien
-
Nach 1212 Tagen: BVB zurück an Tabellenspitze
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen spricht sich gegen russische Einflussnahme aus
-
Weißes Haus verwehrt Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Bundeswehr-Generalinspekteur Breuer wird neuer Vorsitzender des Nato-Militärausschusses
-
Trotz Zverevs Sieg: Deutschland muss gegen Kroatien zittern
-
Vierte Pleite: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Bann gebrochen: HSV feiert ersten Dreier
-
Die Nationalspieler glänzen: Frankfurt stoppt Freiburgs Lauf
-
Zusammenstöße zwischen Polizei und Rechtsradikalen in Den Haag
-
Neuer Hoffnungsträger: Wagner unterschreibt in Hannover
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für ihr Lebenswerk
-
Zverev müht sich zum deutschen Auftaktsieg beim Davis Cup
-
Bayern-Frauen schießen sich für Champions League warm
-
US-Abkommen mit Dänemark zu Grönland wird von jeder Seite als Erfolg verbucht
-
Trump setzt neues Sanktionspaket gegen Russland in Kraft
-
Joker Yardimci sticht: FCK siegt gegen Braunschweig
-
Der Club bleibt oben dran, Karlsruhe taumelt
-
Parlamentswahl: Russland meldet Cyberangriff auf elektronisches Wahlsystem
-
Entlastung für Verbrennerfahrer: Neuauflage des Tankrabatts sorgt für Kritik
-
Medwedew fordert "militärische Abschreckung" als Reaktion auf US-Sanktionen
-
Bericht: Geheime Technik von US-Tarnkappenjet F-35 nach Hongkong umgeleitet
-
CNN: KI-Fehler hätte fast zu US-Militäreinsatz gegen chinesisches Schiff geführt
-
"O'zapft is" nach zwei Schlägen: Bürgermeister Krause eröffnet erstmals Oktoberfest
-
Straßenlauf-WM: Meilen-Gold für Farken
-
Neuer Chef der Meyer Werft sieht Kreuzfahrtschiffbauer auf gutem Kurs
-
Nach Trumps Abrissdrohung: Menschenkette um das Kennedy Center in Washington
-
Italienische Fußball-Legende Sandro Mazzola gestorben
-
Google-KI Gemini hat während eines Tests Cyberattacken ausgeführt
-
WNBA: Fiebich gewinnt erstes Spiel nach Heim-WM
-
Trump setzt neue US-Sanktionen gegen Russland in Kraft
-
Kane bescheiden: "Lasse meine Taten auf dem Platz sprechen"
-
Angriff auf Polizeiwache in Pakistan: Zahl der Todesopfer auf 31 gestiegen
-
Bayern in Feierlaune auf die Wiesn: "Es sollte lustig werden"
-
Grüne kritisieren Tankrabatt als "Wahnsinn"
-
Bund der Steuerzahler fordert neuen Straftatbestand "Haushaltsuntreue"
-
Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich
-
Trump: Sohn hat russischem Geschäftsmann Geld für Hochzeitsfeier zurückgezahlt
-
Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt
-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
Nackter Vermieter im Hof laut hessischem Gericht kein Mietmangel
Ein nackter Vermieter im Hof eines Gebäudes ist kein Mietmangel. Durch den sich nackt in der Sonne badenden Vermieter werde die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes nicht beeinträchtigt, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Es handele sich dabei nicht um eine unzulässige, gezielt sittenwidrige Einwirkung auf das Grundstück, entschied das Gericht und gab damit der Klage des Vermieters gegen eine Mietminderung überwiegend statt.(Az.: 2 U 43/22).
Der Kläger vermietete eine Büroetage in einem Gebäude im Frankfurter Westend. Das Gebäude wurde auch zum Wohnen benutzt - unter anderem vom Kläger selbst. Die Nutzer der Büroetage minderten die Miete nach rund einem Jahr aus verschiedenen Gründen. Das Geld forderte der Vermieter nun vor Gericht ein.
Die Berufung der Büromieter vor dem Oberlandesgericht hatte nur wenig Erfolg. Umstände, die das ästhetische Empfinden eines anderen verletzen, führten grundsätzlich nicht zu einem Abwehranspruch, wenn sie sich nicht gezielt gegen den anderen richten. Der Ort, an dem sich der Vermieter unbekleidet auf die Liege lege sei von den Büroräumen nur sichtbar, wenn man sich weit aus dem Fenster herausbeuge.
Die Behauptung der Büromieter, der Vermieter habe sich bereits nackt durch das Treppenhaus zum Hof begeben, sei nicht nachgewiesen worden. Der Mann habe glaubhaft bekundet, immer einen Bademantel zu tragen, den er erst unmittelbar vor seiner Sonnenliege ausziehe. Das Gericht gab den Büromietern aber insoweit Recht, als dass sie die Miete wegen einer Großbaustelle in der Nachbarschaft für drei Monate um 15 Prozent mindern durften.
W.Lapointe--BTB