-
Kein Pünktchen Hoffnung: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Ruhe nach dem Skandalspiel: Hertha siegt 2:1 in Dresden
-
Weißes Haus verweigert Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Trainer-Ikone Peter Hermann ist tot
-
US-Journalistenverband kritisiert Trumps Hausverbot gegen Reporter scharf
-
Huthis melden Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt und Ölanlagen am Roten Meer
-
Volleyball-EM: Deutschland siegt im Drama gegen Bulgarien
-
Nach 1212 Tagen: BVB zurück an Tabellenspitze
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen spricht sich gegen russische Einflussnahme aus
-
Weißes Haus verwehrt Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Bundeswehr-Generalinspekteur Breuer wird neuer Vorsitzender des Nato-Militärausschusses
-
Trotz Zverevs Sieg: Deutschland muss gegen Kroatien zittern
-
Vierte Pleite: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Bann gebrochen: HSV feiert ersten Dreier
-
Die Nationalspieler glänzen: Frankfurt stoppt Freiburgs Lauf
-
Zusammenstöße zwischen Polizei und Rechtsradikalen in Den Haag
-
Neuer Hoffnungsträger: Wagner unterschreibt in Hannover
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für ihr Lebenswerk
-
Zverev müht sich zum deutschen Auftaktsieg beim Davis Cup
-
Bayern-Frauen schießen sich für Champions League warm
-
US-Abkommen mit Dänemark zu Grönland wird von jeder Seite als Erfolg verbucht
-
Trump setzt neues Sanktionspaket gegen Russland in Kraft
-
Joker Yardimci sticht: FCK siegt gegen Braunschweig
-
Der Club bleibt oben dran, Karlsruhe taumelt
-
Parlamentswahl: Russland meldet Cyberangriff auf elektronisches Wahlsystem
-
Entlastung für Verbrennerfahrer: Neuauflage des Tankrabatts sorgt für Kritik
-
Medwedew fordert "militärische Abschreckung" als Reaktion auf US-Sanktionen
-
Bericht: Geheime Technik von US-Tarnkappenjet F-35 nach Hongkong umgeleitet
-
CNN: KI-Fehler hätte fast zu US-Militäreinsatz gegen chinesisches Schiff geführt
-
"O'zapft is" nach zwei Schlägen: Bürgermeister Krause eröffnet erstmals Oktoberfest
-
Straßenlauf-WM: Meilen-Gold für Farken
-
Neuer Chef der Meyer Werft sieht Kreuzfahrtschiffbauer auf gutem Kurs
-
Nach Trumps Abrissdrohung: Menschenkette um das Kennedy Center in Washington
-
Italienische Fußball-Legende Sandro Mazzola gestorben
-
Google-KI Gemini hat während eines Tests Cyberattacken ausgeführt
-
WNBA: Fiebich gewinnt erstes Spiel nach Heim-WM
-
Trump setzt neue US-Sanktionen gegen Russland in Kraft
-
Kane bescheiden: "Lasse meine Taten auf dem Platz sprechen"
-
Angriff auf Polizeiwache in Pakistan: Zahl der Todesopfer auf 31 gestiegen
-
Bayern in Feierlaune auf die Wiesn: "Es sollte lustig werden"
-
Grüne kritisieren Tankrabatt als "Wahnsinn"
-
Bund der Steuerzahler fordert neuen Straftatbestand "Haushaltsuntreue"
-
Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich
-
Trump: Sohn hat russischem Geschäftsmann Geld für Hochzeitsfeier zurückgezahlt
-
Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt
-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
Ehepaar kann russisch klingenden Nachnamen laut Urteil nicht ändern lassen
Ein Ehepaar in Rheinland-Pfalz kann seinen russisch klingenden Nachnamen einem Urteil zufolge nicht ändern lassen. Eine Änderung sei nur gerechtfertigt, wenn es einen wichtigen Grund dafür gebe, teilte das Verwaltungsgericht in Koblenz am Dienstag zu der Entscheidung mit. Diesen gebe es in diesem Fall nicht. (Az. 3 K 983/22)
Die Kläger hatten für sich und die Tochter bei der Verbandsgemeinde eine Namensänderung beantragt, weil sie durch ihren russisch klingenden Nachnamen seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Alltag Benachteiligungen ausgesetzt seien. Den Antrag lehnte die Verbandsgemeinde ab - zu Recht, wie nun das Koblenzer Gericht entschied.
Die Benachteiligungen rechtfertigten keine Änderung, hieß es. Zudem hätten die Kläger nicht nachgewiesen, dass der Familienname eine seelische Belastung darstelle. Auch wirtschaftliche Gründe berechtigten in diesem Fall nicht zur Namensänderung.
Diese beträfen nur die Nebentätigkeit des Klägers, erklärte das Gericht. Mit Blick auf den Hauptberuf des Klägers habe es keine Hinweise auf nachteilige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Familie gegeben.
J.Fankhauser--BTB