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Halle-Attentäter benutzte bei Geiselnahme in JVA schussfähigen Gegenstand
Bei seiner Geiselnahme in der Haftanstalt Burg in Sachsen-Anhalt im vergangenen Dezember bedrohte der Halle-Attentäter Stephan B. Justizbeamte mit einem schussfähigen, waffenähnlichen Gegenstand. Das ergaben Untersuchungen des Bundeskriminalamts (BKA), wie die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg am Donnerstag mitteilte. Es handelte sich demnach um eine "selbst gebastelte, manuelle Apparatur, die geeignet war, leichte Geschosse abzugeben".
Der waffenähnliche Gegenstand bestand den Angaben zufolge hauptsächlich aus Bauteilen eines Tackers, einem Holzstift, Drähten und aus einem kleinen Metallrohr, das als Lauf diente. Im Lauf fanden die Experten Teile einer Patrone, die offenbar ebenfalls aus Alltagsgegenständen zusammengesetzt war, unter anderem dem Druckknopf eines Kugelschreibers. Am Griffstück war ein Batteriepack mit handelsüblichen Batterien befestigt.
In einem Schussexperiment traf das Projektil laut BKA aus 20 Zentimetern Entfernung mit einer Energie von 0,4 Joule auf. Im Vergleich dazu beträgt die kinetische Energie des Projektils bei einem Luftgewehr bis zu 7,5 Joule. "Als schussfähiger, waffenähnlicher Gegenstand dürfte die Apparatur dem Waffengesetz unterfallen", erklärte die Generalstaatsanwaltschaft.
Der wegen des Angriffs auf die Synagoge in Halle und zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilte Stephan B. hatte Mitte Dezember in der Haftanstalt Burg zeitweise zwei Justizbeamte als Geiseln genommen. Er bedrohte die Beamten, um aus der JVA zu entkommen. Er wurde damals von anderen Justizbeamten noch im Innenbereich der Haftanstalt überwältigt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ermittelt in der Sache. Deren strafrechtliche Beurteilung werde derzeit abgeschlossen, erklärte die Behörde. B. sitzt seit dem Vorfall in Burg in einer anderen Haftanstalt.
Der rechtsextreme B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und am höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, die versammelten Gemeindemitglieder zu erschießen. Der Anschlag scheiterte an der gesicherten Synagogentür und an Ladehemmungen der von B. selbstgebauten Waffen. Im Anschluss erschoss er zwei Menschen in der Stadt. Bei seiner Verurteilung wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
N.Fournier--BTB