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Tesla wegen Rassismus am Arbeitsplatz zu 3,2 Millionen Dollar verurteilt
Der US-Elektroautobauer Tesla ist wegen Rassismus am Arbeitsplatz zu knapp 3,2 Millionen Dollar (2,9 Millionen Euro) Schadenersatz verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen das Geld dem früheren Mitarbeiter Owen Diaz zu, wie das Gericht am Montag mitteilte. Damit reduzierten sie aber eine ursprünglich deutlich höhere Strafe gegen Tesla erneut drastisch.
Geklagt hatte der ehemalige Beschäftigte bereits 2017. Er war von Juni 2015 bis Juni 2016 im Tesla-Werk im kalifornischen Fremont als Leiharbeiter beschäftigt. Afroamerikaner seien dort regelmäßig "rassistischen Bezeichnungen und herabwürdigender Sprache" ausgesetzt gewesen. Tesla habe auf Beschwerden nicht reagiert und die Vorfälle nicht unterbunden, lauteten die Vorwürfe.
Im Oktober 2021 setzte ein Geschworenen-Gericht die Summe der Entschädigung zunächst auf 137 Millionen Dollar fest. Ein US-Richter am Bezirksgericht San Francisco nannte diese Summe später "übertrieben" und kürzte sie stark auf 15 Millionen Dollar herab. Diese Höhe wiederum lehnten Diaz und seine Anwälte ab. Auf das nun gefällte Urteil reagierten sie zunächst nicht.
Tesla selbst hatte nach dem ersten Urteil eine Erklärung von Vize-Personalchefin Valerie Capers Workman veröffentlicht. Sie räumte ein, in der Zeit, als Diaz für Tesla arbeitete, sei das Unternehmen "nicht perfekt" gewesen. Zwei Leiharbeitsfirmen sei gekündigt worden, die Zusammenarbeit mit einer dritten suspendiert, hieß es. Tesla erklärte außerdem, inzwischen hätten sich die Arbeitsbedingungen verbessert.
In Deutschland war Tesla zuletzt mit einer Klage wegen irreführender Werbung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) konfrontiert. Dabei ging es zum einen um die Funktion des sogenannten Wächter-Modus, eine Kameraüberwachung beim Parken. Dessen Nutzung im öffentlichen Raum verstößt nach Überzeugung der Verbraucherschützer gegen das Datenschutzrecht. Tesla habe vor dem Landgericht Berlin eine Unterlassungserklärung abgegeben und dürfe nun nicht mehr uneingeschränkt dafür werben, erklärte der vzbv.
Zum anderen ging es um Aussagen zur CO2-Ersparnis beim Kauf der E-Autos von Tesla. Hier sieht das Landgericht Berlin laut vzbv jedoch keine Irreführung von Verbraucherinnen und Verbrauchern - der Verband will deshalb Berufung einlegen.
C.Meier--BTB