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48-Jähriger wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt
Das Landgericht Hamburg hat einen mittlerweile 48-Jährigen wegen Mordes und Vergewaltigung erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Nach Ansicht der Richter setzte der 48-Jährige 2019 einen 28-Jährigen unter Drogen, um ihn zu vergewaltigen. Anschließend tötete er ihn.
Der Mann hatte das später getötete Opfer im Herbst 2019 nach einem Partybesuch mit nach Hause genommen und ihm einen potenziell tödlichen Cocktail aus Drogen verabreicht, um ihn zu missbrauchen. Als der jüngere Mann sich trotz der Vergiftung wehrte und schrie, tötete ihn der 48-Jährige. Die Leiche versteckte er anschließend mehrere Monate lang in seiner Wohnung in einem Hochhaus im Stadtteil St. Pauli.
Bei dem Opfer handelte es sich um einen Brasilianer, der seit einigen Jahren als Informatiker in der Hansestadt arbeitete. Nach seinem spurlosen Verschwinden liefen großangelegte Such- und Ermittlungsmaßnahmen. Unter anderem suchten Taucher der Polizei Kanäle im Hamburger Stadtgebiet ab. Zum Fund seiner Leiche führte am Ende ein Zeugenhinweis, der den 48-Jährigen als möglichen Kontakt des Verschwundenen identifizierte. In dessen Wohnung stießen die Ermittler Anfang 2020 auf den stark verwesten Toten.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Ende März wegen Mordes lebenslange Haft für den 48-Jährigen gefordert. Dem schloss sich die Nebenklage an. Die Verteidigung hingegen plädierte darauf, ihn vom Mordvorwurf freizusprechen, sodass nur wegen der bereits abgeurteilten Taten eine neue Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden wäre.
Bereits im April 2021 hatte das Landgericht Hamburg den heute 48-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Es verurteilte ihn zudem wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung an einem zweiten Mann im Jahr 2018.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil in Bezug auf den Brasilianer jedoch auf und verwies die Entscheidung zurück an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hamburg. Die Verurteilung zum Fall von 2018 ist mittlerweile rechtskräftig. Der zweite Prozess hatte im Januar begonnen.
J.Bergmann--BTB