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Zahl der Straftaten nach Ende von Coronabeschränkungen deutlich gestiegen
Mit dem Ende coronabedingter Einschränkungen in vielen Teilen des öffentlichen Lebens ist die Zahl der Straftaten in Deutschland im vergangenen Jahr wieder deutlich gestiegen. Wie aus der am Donnerstag in Berlin vorgestellten polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) hervorgeht, erhöhte sich die Zahl der Delikte gegenüber dem Vorjahr 2021 um 11,5 Prozent auf annähernd 5,629 Millionen.
Starke Anstiege waren demnach unter anderem bei den Diebstahlsdelikten zu verzeichnen, die nach Angaben des Bundesinnenministeriums um 20 Prozent oder rund 297.000 auf etwa 1,781 Millionen zunahmen. Im Vergleich zum letzten Jahr ohne coronabedingte Einschränkungen, dem Jahr 2019, lag die Zahl der von der Polizei bundesweit registrierten Straftaten insgesamt um 3,5 Prozent höher. Damals waren 5,436 Millionen Delikte gezählt worden.
Das Bundesinnenministerium verwies in der alljährlich nach Abstimmung mit den Innenministerien der Länder veröffentlichten PKS zur Erklärung der Zunahme auf die Folgen der Pandemie. Dies zeigt sich demnach neben der Entwicklung bei Diebstahlstaten etwa auch bei Raub und Körperverletzungen.
Die Zahl der Raubdelikte stieg im Jahresvergleich demnach um rund 27 Prozent auf rund 38.000, die Zahl der Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung erhöhte sich parallel um etwa 18 Prozent auf fast 145.00. Dies hänge mutmaßlich mit der "Rückkehr ins normale öffentliche Leben" zusammen, erklärte das Ministerium. Es gebe wieder mehr "Tatgelegenheiten".
Die Zahl der Fälle von Wirtschaftskriminalität, zu der unter anderem auch Subventionsbetrug etwa im Zusammenhang mit unrechtmäßiger Beantragung von staatlichen Coronahilfen gehört, stieg im Jahresvergleich um fast 43 Prozent oder rund 22.000 auf etwa 73.100. Die PKS ist eine Ausgangsstatistik. Das bedeutet, in ihr werden nur jene Fälle erfasst, welche die Polizei im jeweiligen Jahr nach Ende der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft übergab.
Zugleich setzte sich nach Angaben des Innenministeriums die seit Jahren anhaltende Zunahme im Bereich der Verbreitung von Bildern mit sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen weiter fort. Dort gab es im Jahresvergleich ein Plus von acht Prozent auf rund 54.000. Auch die Zahl der Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen blieb demnach hoch: Sie lag 2022 mit 15.500 etwa auf Vorjahresniveau.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wies bei der Präsentation der PKS am Donnerstag in Berlin insbesondere auf das Thema sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hin. Es sei "entsetzlich", dass sich solche Taten "tagtäglich" ereigneten, erklärte sie. Der Schutz der Opfer und der Kampf gegen die Täternetzwerke habe "höchste Priorität". Faeser kündigte weitere Maßnahmen auf europäischer Ebene an. So sollten Onlineplattformen verpflichtet werden, im Kampf gegen die Verbreitung von Missbrauchsbildern zu kooperieren.
Die Fallzahlen im Bereich der Cyberkriminalität waren dagegen rückläufig, dort gab es ein Minus von 6,5 Prozent oder etwa 9500 Fälle auf annähernd 137.000. Dazu zählen unter anderem Computersabotage, Computerbetrug und der Handel mit gestohlenen Daten. Insgesamt wies das Innenministerium allerdings darauf hin, dass nicht alle Veränderungen in der Statistik "einen Zusammenhang mit den veränderten Tatgelegenheiten im Kontext der Coronapandemie beziehungsweise dem Wegfall der Beschränkungen haben".
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, betonte, ein Vergleich der Fallzahlen für 2022 mit denen der beiden Vorjahre sei aufgrund der Auswirkungen der Pandemie "nur bedingt" aussagekräftig. Insgesamt sei das Kriminalitätsniveau im vergangenen Jahr "vergleichbar" mit dem des letzten Vorcoronajahres 2019, erklärte Münch dazu in Berlin.
Die PKS basiert auf den von den Landeskriminalämtern an das BKA gemeldeten Fallzahlen. Bestimmte Deliktsgruppen fließen allerdings nicht mit ein, so werden Staatsschutzdelikte in einer gesonderten Statistik erfasst. Auch Verkehrsdelikte werden größtenteils nicht darin aufgenommen. Gleiches gilt für Steuer- und Finanzdelikte, die nicht von der Polizei bearbeitet werden.
G.Schulte--BTB