-
Angriff auf Polizeiwache in Pakistan: Zahl der Todesopfer auf 31 gestiegen
-
Bayern in Feierlaune auf die Wiesn: "Es sollte lustig werden"
-
Grüne kritisieren Tankrabatt als "Wahnsinn"
-
Bund der Steuerzahler fordert neuen Straftatbestand "Haushaltsuntreue"
-
Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich
-
Trump: Sohn hat russischem Geschäftsmann Geld für Hochzeitsfeier zurückgezahlt
-
Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt
-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
Bremer Landgericht lehnt Entscheidung in Streit um konkurrierende AfD-Listen ab
Im Streit um konkurrierende Listen der Bremer AfD für die Bürgerschaftswahl hat das Landgericht des Hansestadt eine Entscheidung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren abgelehnt. Wie das Gericht am Donnerstagabend mitteilte, wollten der Bremer Landesverband der AfD sowie zwei Mitglieder des Landesverbands erreichen, dass ein von anderen Mitgliedern des AfD-Landesverbands unter der Bezeichnung "Notvorstand" eingereichter zweiter Wahlvorschlag für rechtswidrig erklärt wird und zurückgenommen werden muss.
Das Gericht lehnte die Anträge nach eigenen Angaben aber ab, weil weder die Antragsteller noch die Antragsgegner "prozessführungsbefugt" seien. Zudem sah es keine besondere Eilbedürftigkeit. Zunächst sei ein innerparteiliches Schiedsgerichtsverfahren vorrangig. Dieses sei aber nicht geführt worden.
In Bremen wird am 14. Mai eine neue Bürgerschaft gewählt. Aus den Reihen der tief zerstrittenen Bremer AfD wurden für den Wahlbereich Bremen zwei Listen mit Wahlvorschlägen eingereicht, was unzulässig ist. Ein Vorschlag stammt vom Landesverband und dessen Rumpfvorstand, einen Vorsitzenden hat die Bremer AfD derzeit nicht. Der andere stammt von einem selbsternannten "Notvorstand", zum dem sich andere Mitglieder des Bremer Landesverbands zusammenschlossen. Auch sie beanspruchen, die Partei zu vertreten.
Der für Zulassungsfragen zuständige Bremer Wahlbereichsausschuss wird am Freitag kommender Woche über die Rechtsmäßigkeit der eingereichten Wahlvorschläge und das weitere Vorgehen entscheiden. Eine Partei kann nicht mit zwei konkurrierenden Wahlvorschlagslisten antreten. Denkbar ist, dass der Wahlbereichsausschuss einen oder auch beide Wahlvorschläge zurückweist.
Der Konflikt um die beiden konkurrierenden AfD-Listen bezieht sich auf Wahlbereich Bremen, den größeren von zwei Wahlbereichen im Bundesland Bremen. Im Wahlbereich Bremerhaven wurde laut Landeswahlleitung nur ein Wahlvorschlag der AfD eingereicht. Auch dort stellt sich aber die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Würden die Listen der AfD als unzulässig abgelehnt, wäre die Partei in den jeweiligen Wahlbereichen nicht wählbar.
S.Keller--BTB