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EuGH befasst sich mit Beihilfen für Flughafen Frankfurt-Hahn
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit staatlichen Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn. Der zuständige Generalanwalt legt in Luxemburg sein juristisches Gutachten vor. Das Land Rheinland-Pfalz wendet sich vor dem EuGH gegen ein Urteil des EU-Gerichts, das die Genehmigung der Beihilfen durch die EU-Kommission 2021 für nichtig erklärt hatte. (Az. C-466/21 P)
Bei ihrer Prüfung hätte die Kommission den nicht weit entfernten Flughafen Frankfurt am Main nicht unberücksichtigt lassen dürfen, begründete das Gericht damals seine Entscheidung. Der inzwischen insolvente Flughafen Hahn wurde früher mehrheitlich von Rheinland-Pfalz kontrolliert. 2017 übertrug das Land seine Anteile an die chinesische HNA Airport Group. Die EU-Kommission genehmigte für die Jahre 2017 bis 2021 Betriebsbeihilfen von bis zu 25,3 Millionen Euro. Dagegen klagte die Lufthansa erfolgreich vor dem EU-Gericht.
K.Brown--BTB