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Lebenslange Haft für dreifachen Mord an Eltern und Schwester beantragt
Wegen dreifachen Mordes an seinen Eltern und seiner Schwester hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für einen 27-jährigen Mann aus Rövershagen bei Rostock gefordert. Außerdem beantragte die Behörde am Montag im Prozess vor dem Landgericht Rostock, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und eine Sicherungsverwahrung später zu prüfen.
Der Angeklagte habe den Vater aus dem Weg räumen wollen, weil er einem Lebensstil, wie er ihn sich vorstellte, im Wege stand, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Schwester und die Mutter habe er getötet, weil er hoffte, so den ersten Mord verdecken zu können. Der Angeklagte hatte zwei Jahre allein in Baden-Württemberg gelebt, bevor er 2021 hochverschuldet nach Hause zurückkehrte.
Er habe wieder ohne die Kontrollen leben wollen, habe beim angeblich tyrannischen Vater aber "zu Kreuze kriechen" müssen und dies nicht mehr ertragen, hatte der 27-Jährige in einer ersten Vernehmung bei der Polizei angegeben. Der Prozess habe gezeigt, dass der Vater zwar streng, aber keineswegs tyrannisch gewesen sei, argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Die Anklage sah es als erwiesen an, dass der gelernte Maurer am 7. Februar 2022 in seinem Elternhaus in Rövershagen seinen arglos auf der Wohnzimmercouch schlafenden, 52 Jahre alten Vater heimtückisch mit Pfeilen aus einer Armbrust und einer gezackten Gartenmachete getötet hatte. Einige Stunden später lockte der Angeklagte seine 25 Jahre alte Schwester nach Rövershagen.
Unter dem Vorwand, eine Überraschung für sie zu haben, setzte er ihr eine abgeklebte Skibrille und Ohrenschützer auf und ließ sie im Hausflur auf Teichfolie niederknien, die er dort ausgelegt hatte. Nach einer kurzen Wartezeit schoss er ihr ebenfalls mit seiner Armbrust drei Pfeile in den Kopf und stach mit der Gartenschere auf sie ein.
Vier Tage später tötete er laut Staatsanwaltschaft seine 48 Jahre alte Mutter auf die gleiche Weise wie die Schwester, als sie von einem auswärtigen Arbeitswoche nach Hause kam. Gut zwei Wochen nach den Taten brachte er die Leichen in selbst gezimmerten Särgen mit einem gemieteten Transporter zu einem zwölf Kilometer entfernten Feld, wo er sie mit einem kleinen gemieteten Bagger knapp drei Meter tief vergrub.
Bis Ende März 2022 schaffte es der Angeklagte, Nachfragen von Verwandten und Arbeitskollegen der Eltern abzublocken und sie mit falschen Angaben in die Irre zu führen. Nachdem die Polizei aufgrund einer Vermisstenanzeige nach den Verschwundenen zu ermitteln begann, verstrickte er sich nach und nach in Widersprüche. Er ließ sich am 30. März 2022 widerstandslos an seinem Arbeitsplatz festnehmen. Am selben Tag zeigte er den Ermittlern, wo er die Toten begraben hatte.
Die Verteidigung beantragte "aus prozessualen Gründen" einen Freispruch. Die ersten Vernehmungsprotokolle und zahlreiche Beweismittel seien vor Gericht nicht verwertbar, weil die Ermittler "in der Summe" zu viele Fehler gemacht hätten. So sei er zum Beispiel nach seiner Festnahme nicht korrekt darüber informiert worden, wie er einen Pflichtverteidiger hinzuziehen kann.
Auch sei er nicht unverzüglich einem Haftrichter vorgeführt worden. Sollte es doch zu einer Verurteilung kommen, darf aus Sicht der Verteidigung das Gericht weder die besondere Schwere der Schuld feststellen noch die Sicherungsverwahrung vorgehalten. Das Gericht will am 13. März das Urteil verkünden.
I.Meyer--BTB