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Fünffache Kindsmörderin nimmt in Belgien Sterbehilfe in Anspruch
In Belgien hat eine fünffache Kindsmörderin Sterbehilfe in Anspruch genommen. Die 56-jährige Geneviève Lhermitte wurde am 16. Jahrestag ihrer Tat für tot erklärt, wie ihr Anwalt Nicolas Cohen am Donnerstag mitteilte. In Belgien ist Sterbehilfe unter bestimmten Auflagen erlaubt, wenn sie einem unerträglichen psychischen Leiden ein Ende setzt.
"Auf diese spezifische Prozedur hat sich Frau Lhermitte berufen", sagte Anwalt Cohen. Sie habe die Sterbehilfe an diesem Dienstag in Anspruch genommen, also am 28. Februar.
Am 28. Februar 2007 hatte die Hausfrau ihre vier Töchter und ihren Sohn in ihrem Haus in Nivelles südlich von Brüssel zuerst bewusstlos geschlagen und ihnen dann mit einem Küchenmesser die Kehlen durchgeschnitten. Die Kinder waren zwischen drei und 14 Jahre alt. Anschließend versuchte die Mutter, Suizid zu begehen, sie überlebte jedoch. Der Vater der Kinder war zum Tatzeitpunkt auf Reisen.
Lhermitte wurde 2008 zu lebenslanger Haft verurteilt. Vor dem Gericht berief sie sich auf psychische Probleme, um eine langjährige Gefängnisstrafe abzuwenden. Die Geschworenen kamen aber zu dem Schluss, dass sie vorsätzlich und in vollem Bewusstsein gehandelt hatte.
Die belgische Psychologin Emilie Maroit sagte dem Fernsehsender RTL-TVI zum Todes-Wunsch der Kindsmörderin, dieser sei womöglich eine verspätete "symbolische Geste an ihre Kinder" gewesen.
In Belgien ist Sterbehilfe seit 2002 erlaubt. Im vergangenen Jahr machten davon offiziell 2966 Menschen Gebrauch. Das war laut der zuständigen belgischen Kommission ein Anstieg von fast zehn Prozent im Vergleich zu 2021.
K.Brown--BTB