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Ghislaine Maxwell legt Berufung gegen Verurteilung zu 20 Jahren Haft ein
Die Komplizin des verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, hat Berufung gegen ihre Verurteilung zu 20 Jahren Haft eingelegt. Wie US-Medien berichteten, reichten ihre Anwälte den Berufungsantrag am Dienstagabend bei einem Berufungsgericht in Manhattan ein. Sie argumentieren, Maxwell habe kein faires Verfahren erhalten und als Sündenbock herhalten müssen, weil Epstein nach seinem Tod nicht mehr verurteilt werden konnte.
Die Tochter des verstorbenen britischen Medienmoguls Robert Maxwell war im Dezember 2021 schuldig gesprochen und im Juni 2022 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie als Epsteins Vertraute und Ex-Freundin über Jahre minderjährige Mädchen und junge Frauen für den sexuellen Missbrauch durch den bestens vernetzten Finanzinvestor rekrutiert. Manche Mädchen wurden auch an andere Männer weitergereicht.
Im Prozess hatten mehrere Opfer berichtet, wie sie im Alter zwischen 14 und 17 Jahren in das perfide System von Maxwell und Epstein hineingezogen wurden. Maxwell hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Epstein war im August 2019 tot in seiner Gefängniszelle in Manhattan gefunden worden, als er in Untersuchungshaft saß und auf seinen Prozess wartete. Die Behörden gehen von Suizid aus. Der Milliardär hatte viele hochrangige Freunde und Bekannte, darunter Prominente wie die Familie des früheren US-Präsidenten Bill Clinton, der Immobilienunternehmer und spätere US-Präsident Donald Trump sowie der britische Prinz Andrew.
Nach dem Tod des Milliardärs hatte die US-Justiz versprochen, seine Komplizen zur Verantwortung zu ziehen. Die US-Justiz habe Maxwell "als Stellvertreterin" für Epstein vor Gericht gestellt, um die Öffentlichkeit zufriedenzustellen, erklärte Maxwells Anwalt Arthur Aidala laut dem Sender ABC News. Maxwell hätte nach Einschätzung ihrer Anwälte zudem gar nicht vor Gericht gestellt werden dürfen, da sie und andere mögliche Mittäter durch eine außergerichtliche Einigung Epsteins mit der Staatsanwaltschaft im Bundesstaat Florida vor Strafverfolgung geschützt seien.
Maxwells Anwälte argumentieren zudem, dass die Staatsanwaltschaft zu lange mit der Anklage gewartet und damit gegen die Verjährungsfrist verstoßen habe. Einen Antrag auf einen neuen Prozess habe die Richterin Alison Nathan im vergangenen Jahr zudem zu Unrecht abgelehnt. Schon nach dem Schuldspruch hatten Maxwells Anwälte vergeblich gefordert, den Prozess wegen eines angeblich befangenen Geschworenen wieder aufzurollen.
S.Keller--BTB