-
Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt
-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
Gelockerte Steuerregeln für Unterstützung der Erdbebenopfer
Viele Menschen in Deutschland wollen nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien Betroffene unterstützen und für Hilfsaktionen spenden. Dabei gelten gelockerte steuerliche Vorschriften, wie das Bundesfinanzministerium am Dienstag auf Twitter mitteilte. Beispielsweise ist keine Spendenquittung nötig, um die Zuwendungen an Hilfsorganisationen oder Sonderkonten anderer Einrichtungen von der Steuer absetzen zu können.
Das Ministerium veröffentlichte einen sogenannten Katastrophenerlass. In dem neunseitiges Schreiben an die Finanzbehörden der Länder sind die "der Unterstützung der Betroffenen des Erdbebens in der Türkei und in Syrien dienenden Verwaltungsregelungen" im Detail aufgeführt. Sie gelten demnach für Unterstützungsmaßnahmen seit dem 6. Februar, dem Tag des Erdbebens, und noch bis zum Jahresende.
Spenden etwa an gemeinnützige Einrichtungen sind allgemein steuerbefreit. Das Finanzamt kann aber verlangen, dass eine Spendenquittung vorgelegt wird. Im Falle der Hilfe für die Erdbebenopfer ist dies dem Ministeriumspapier nicht so: Als Nachweis der Spende kann stattdessen in vielen Fällen etwa ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug vorgelegt werden.
Die Regelungen erleichtern es außerdem Organisationen wie etwa Sport- oder Kleingartenvereinen, Spenden für die Erdbebenhilfe zu sammeln. Normalerweise dürfen solche steuerbegünstigten Organisationen Geld nur für die Zwecke verwenden, die sie laut Satzung fördern. Sie können nun aber "im Rahmen einer Sonderaktion zur Hilfe für die Geschädigten des Erdbebens" Geld oder Sachmittel sammeln und entsprechend weiterreichen, ohne Probleme mit den Steuerbehörden zu bekommen.
Weitere Punkte in dem Katastrophenerlass beziehen sich auf Hilfen von Unternehmen an Geschäftspartner in der Erdbebenregion. "Wendet der Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2023 seinen von dem Erdbeben geschädigten Geschäftspartnern zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen in angemessenem Umfang unentgeltlich Leistungen aus seinem inländischen Betriebsvermögen zu, sind die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar", heißt es dort beispielsweise.
Firmen können außerdem ihre vom Erdbeben betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell unterstützen. Die übliche Grenze, bis zu der solche Hilfen steuerfrei sind, liegt bei 600 Euro im Kalenderjahr, kann aber laut Lohnsteuer-Richtlinie im "besonderen Notfall" höher liegen. "Im Allgemeinen kann bei vom Erdbeben betroffenen Arbeitnehmern von einem besonderen Notfall ausgegangen werden", unterstreicht das Ministerium. Ähnliche Regelungen gelten für Unterstützung in Form von beispielsweise Wohnungsüberlassungen oder unentgeltlicher Verpflegung für die betroffenen Beschäftigten.
In manchen Firmen gibt es auch Solidaritätsaktionen, bei denen Beschäftigte auf Teile ihres Lohns verzichten und dieses Geld zur Unterstützung von Angestellten verwendet werden, die vom Erdbeben betroffen sind. Dieser Anteil zählt dann bei der Steuerfestsetzung nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
J.Fankhauser--BTB