Volkswacht Bodensee - Prozess um fahrlässige Tötung durch Corona-Infektion in Pflegeheim begonnen

Börse
Goldpreis 0.37% 4415.9 $
Euro STOXX 50 -1.39% 6236.2
SDAX -0.33% 18106.55
DAX -0.92% 25304.06
MDAX -0.62% 31083.97
TecDAX -1.21% 3948.65
EUR/USD 0.08% 1.1489 $
Prozess um fahrlässige Tötung durch Corona-Infektion in Pflegeheim begonnen
Prozess um fahrlässige Tötung durch Corona-Infektion in Pflegeheim begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Prozess um fahrlässige Tötung durch Corona-Infektion in Pflegeheim begonnen

Wegen einer tödlichen Corona-Infektion in einem Pflegeheim muss sich eine frühere Mitarbeiterin seit Dienstag vor dem Landgericht Hildesheim verantworten - der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung. Der Angeklagten werden zudem fahrlässige Körperverletzung und Urkundenfälschung zur Last gelegt. Die heute 46-Jährige soll ihren damaligen Arbeitgeber mit einem gefälschten Impfzertifikat über ihren Impfstatus getäuscht haben. Als sie unbemerkt an Corona erkrankte, infizierten sich demnach mehrere Bewohnende und Heimbeschäftigte.

Textgröße:

Drei Bewohnerinnen des Pflegeheims in Hildesheim im Alter von 80 bis 93 Jahren starben laut früherer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Dabei war die Corona-Infektion bei einer 80-Jährigen todesursächlich. In den anderen beiden Fällen waren auch andere Ursachen nicht auszuschließen. Rechtsmediziner konnten die Infektionskette auf die Corona-Erkrankung in der Familie der Angeklagten zurückführen.

Vor dem Corona-Ausbruch hatte sich die 46-Jährige den Angaben zufolge mit gefälschten Impfnachweisen in einer Apotheke ein Impfzertifikat besorgt. Nur deshalb ließ das Pflegeheim die Beschuldigte trotz bekannter Corona-Infektion in ihrer Familie arbeiten, was ihr sonst verboten gewesen wäre.

Das Landgericht setzte zunächst Verhandlungstage bis zum 21. März fest.

N.Fournier--BTB