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Bundesrat stoppt Gesetz zum Schutz von Whistleblowern
Der Bundesrat hat das geplante Gesetz zum Schutz von Whistleblowern vorerst gestoppt. Wegen Vorbehalten in erster Linie von Ländern mit CDU/CSU-Regierungsbeteiligung wurde die Mehrheit für die erforderliche Zustimmung verfehlt. Erwartet wird nun ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat.
Bei dem Gesetzentwurf zu hinweisgebenden Personen, der im Dezember vom Bundestag beschlossen wurde, geht es um deren Schutz vor Repressalien, aber auch um Vorgaben zum Aufbau interner und externer Meldekanäle durch Unternehmen und Institutionen. Der Schutz soll der Vorlage zufolge für alle Menschen gelten, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben.
Der Entwurf sieht vor, dass in Firmen ab 50 Mitarbeitenden sowie in Behörden spezielle Meldestellen eingerichtet werden. Wer diese nutzt, soll keine beruflichen Nachteile erleiden dürfen. Die Schutzregelungen für Hinweisgebende sollen in bestimmten Fällen auch dann greifen, wenn sie sich an die Öffentlichkeit wenden. Erleiden sie dennoch Repressalien, haben sie Anspruch auf Schadenersatz.
Mit der Regelung soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, womit Deutschland ohnehin bereits im Rückstand ist. Dieser droht sich nun weiter zu vergrößern.
Aus der CDU/CSU wird an dem Gesetzentwurf zu befürchtender, zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Unternehmen kritisiert. Unter anderem aus der Linkspartei waren hingegen weitergehende Regelungen gefordert worden.
O.Krause--BTB