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Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis
Ein Mann, der im September 2009 einem Polizisten in Passau die Dienstwaffe entriss und dem Beamten damit in den Kopf schoss, muss wegen mehrfacher Verstöße gegen die Bewährungsauflagen zurück ins Gefängnis. Polizei und Staatsanwaltschaft machten den 40-Jährigen im sächsischen Löbau ausfindig, wie die Polizei in Görlitz am Donnerstag mitteilte. Am Dienstag wurde er festgenommen und wieder in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Der damals 27-Jährige war 2009 betrunken in der Polizeiinspektion Passau erschienen und hatte wohl wegen eines Ehestreits Hilfe bei der Suche nach seiner Frau gefordert. Bei einem Gerangel mit dem wachhabenden Polizisten entriss der vorbestrafte Täter dem Beamten die Waffe und schoss den damals 49-Jährigen in den Kopf. Anschließend verschanzte sich der Angreifer mit dem schwerverletzten Beamten zwischen Fahrzeugen vor dem Dienstgebäude.
Nachdem er das Magazin der Waffe leer geschossen hatte, wurde er festgenommen. Er wurde zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Im November 2018 konnte der Mann das Gefängnis auf Bewährung verlassen. Da er jedoch in den vergangenen Jahren mehrfach gegen seine Bewährungsauflagen verstieß, erließ die Staatsanwaltschaft Passau erneut Haftbefehl.
L.Janezki--BTB