-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback bei Paris
-
Enges Rennen zwischen Mitte-Rechts-Bündnis und Linken bei Wahl in Schweden erwartet
-
CSU-Vorstand berät mit Kretschmer auf Klausurtagung über politische Lage
-
Mehr als sechs Millionen Menschen zu Kommunalwahlen in Niedersachsen aufgerufen
-
Sabalenka entthront: Rybakina gewinnt erstmals die US Open
-
Dänisch-ägyptische Regisseurin May el-Toukhy gewinnt Goldenen Löwen in Venedig
-
Wolfsburg kassiert bei St. Pauli erste Zweitliga-Niederlage
-
Basketball: USA im WM-Finale - Spanien fordert Deutschland
-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback
-
Filmfestival in Venedig: Goldener Löwe geht an dänisch-ägyptische Regisseurin
-
16 Tote bei Brand in Seniorenheim in Chile
-
Anthropic-Chef fordert langsameres Tempo bei KI-Entwicklung - Musk und Altman stimmen zu
-
US Open: Krawietz/Pütz verlieren Doppel-Finale
-
Anthropic-Chef Amodei dringt auf langsameres Tempo bei KI-Entwicklung
-
Nach Angriff auf Pipeline in Saudi-Arabien: Irak entdeckt Drohnen-Startvorrichtung nahe Iran
-
Zweimal 36 Millionen Pfund: Rechtspopulistische Partei Reform UK erhält Doppel-Rekordspende
-
Frankreich zu stark: DBB-Frauen spielen in Berlin um Bronze
-
Vuelta: Mas vor Gesamtsieg - Landa gewinnt letzte Bergetappe
-
Zehntausende Menschen protestieren bundesweit gegen Rechtsextremismus und AfD
-
Dank Gregoritsch: FCA punktet auch gegen Bayer
-
Schlotterbeck zurück - bester BVB-Start seit 2015
-
Doppelpack Uzun: Frankfurt feiert im Derby ersten Saisonsieg
-
Kleindienst fliegt: Gladbach kassiert Klatsche in Freiburg
-
Norris schnappt sich die Pole in Madrid
-
Brics-Staaten rufen zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
US-Präsident Trump irritiert bei Besuch in Irland mit Aussage zu Wiedervereinigung
-
Nach Brand auf philippinischer Fähre Zahl der Todesopfer auf 76 gestiegen
-
Brics-Staaten rufen bei Gipfel zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
Trauer in Braunschweig: Fan verstirbt während Zweitligaspiel
-
Startelf: Schlotterbeck-Comeback für den BVB
-
Schleswig-Holstein: SPD wählt Parteichef Kämpfer zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bericht: Ermittler identifizieren GRU-Agenten hinter Drohnenangriff von Leipzig
-
Trump: Huthis wollten keine Einmischung der USA im Jemen
-
Vier Tote bei nächtlichen russischen Angriffen auf die Ukraine
-
US-Präsident Trump trifft in Irland politische Spitzen
-
Demichelis muss liefern: "Drei Punkte sind Pflicht"
-
Kritik an Merz reißt nicht ab - SPD verärgert über CDU-Rücktrittsforderung an Bas
-
Chinas Staatschef Xi zu Gipfel der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Interview: Selenskyj zu Treffen mit Putin bei G20-Gipfel in Miami bereit
-
Kretschmer: Merz "sollte stärker das Gespräch mit den Gewerkschaften suchen"
-
Kompany mit Respekt vor Elversberg - Gnabry-Comeback offen
-
US-Präsident Trump zu zweitägigem Besuch in Irland eingetroffen
-
CDU-Generalsekretärin verteidigt Merz gegen Kritik: "Auf dem richtigen Weg"
-
Chinas Staatschef XI laut Staatsmedien zu Gipfel der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Software auf KI-Basis von OpenAI steuerte vor Angriff auf Hugging Face weitere Website an
-
Bericht: Deutsche Behörden identifizieren GRU-Agenten hinter Drohnenangriff von Leipzig
-
Hubig will Verstöße gegen Mietpreisbremse mit Bußgeldern bestrafen
-
"In mein Gehirn gebrannt": DBB-Frauen sinnen auf Revanche
-
Karius über DFB-Traum: "Mache mir darüber keine Gedanken"
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)
Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.
Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
S.Keller--BTB