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Gericht: Eltern haben keinen Anspruch auf tägliches Fleisch in Schulessen
Eltern haben einer Gerichtsentscheidung aus Baden-Württemberg zufolge keinen Anspruch darauf, dass ihrem Kind im Schulessen täglich Fleisch oder Fisch serviert wird. Für das Kind bestehe keine Pflicht, am Schulessen teilzunehmen, teilte das Verwaltungsgericht Freiburg am Montag mt. Es wies damit einen Eilantrag gegen eine überwiegend vegetarische Schulverpflegung ab. (Az.: 2 K 1477/25)
Die betroffene Ganztagsschule im Raum Konstanz stellt an vier Tagen der Woche Essen bereit. An dreien davon gibt es vegetarische oder vegane Gerichte. Nur an einem Tag gibt es ein Fleisch- oder Fischangebot. Dagegen gingen die Eltern gerichtlich vor. Sie argumentierten mit einer drohenden Mangelernährung und einer Nahrungsmittelunverträglichkeit.
Das Verwaltungsgericht folgte dem allerdings nicht. In den nicht von der Schule abgedeckten Mahlzeiten sorgten die Eltern selbst für ein fleischhaltiges Angebot, entschieden die Richter. Statt am Schulessen teilzunehmen, könnten die Eltern der Tochter zudem auch vorbereitetes Essen mitgeben. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
I.Stoeckli--VB