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Philologenverband fordert Professionalisierung von Fortbildungen für Lehrer
Der Deutsche Philologenverband (DPhV) hat von der Kultusministerkonferenz (KMK) und den zuständigen Ministerien eine Professionalisierung der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildungen für Lehrer gefordert. "Hier fehlt ein übergreifendes Konzept – auch gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung", sagte die DPhV-Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing der Nachrichtenagentur AFP. Die Fort- und Weiterbildung von Lehrern müsse deutlich mehr Aufmerksamkeit erfahren als bisher.
"Doch wir haben das Gefühl, dass die KMK das Thema nicht ernsthaft genug aufnimmt", fügte Lin-Klitzing hinzu. Ohne eine strukturelle Professionalisierung der Fort- und Weiterbildung seien die Herausforderungen im Bildungswesen kaum zu bewältigen.
Für angemessene Fortbildungsmöglichkeiten seien entsprechende Rahmenbedingungen an den Schulen notwendig. Dazu gehöre die Senkung der Zahl der Stunden, die ein Lehrer zu unterrichten hat. Die Fachverbände plädierten dafür, Qualitätsstandards für digitale Fortbildungen und Präsenzfortbildungen zu schaffen.
Berufsbegleitende Fortbildungen gehörten selbstverständlich zu den Pflichten von Lehrern. Dies bedeute aber nicht, dass ein zeitliches und inhaltliches Fortbildungskontigent auf die bereits zu hohe Zahl der zu gebenden Unterrichtsstunden gesetzt werden solle. Stattdessen forderten die Verbände eine deutliche Senkung der wöchentlichen Unterrichtsstundenzahl, um Fortbildungen zu ermöglichen.
Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz, welche die Länder zu bildungspolitischen Fragen berät, hatte 2023 in einem Gutachten Empfehlungen für Fortbildungen von Lehrern abgegeben. Darin wurde unter anderem eine Verpflichtung zur Fortbildung vorgeschlagen. Dies teile der Philologenverband nicht, hieß es.
Eine Verpflichtung vor qualifiziertem Angebot und ohne Senkung der wöchentlichen Unterrichtszeit sei nicht vermittelbar. Einige Bundesländer hätten ihre Fortbildungsverpflichtung bereits wieder rückgängig gemacht. Stattdessen sei es nötig, grundsätzlich eine neue, ausreichende Finanzierung der berufsbegleitenden Fortbildung in den Landeshaushalten explizit auszuweisen.
R.Buehler--VB