-
Peking setzt Exportverbot von Halbleiter-Metallen wie Gallium an die USA aus
-
Überragender Messi führt Miami ins Viertelfinale
-
Kleber gibt Saisondebüt - Lakers von der Rolle
-
SID-Aufwärmrunde: Vier Kernpunkte für das Rennen in Brasilien
-
"Kein richtiges Aufbäumen": Müller kritisiert DEB-Auftritt
-
Bayern-Stolperer bei Union: "Top-Vorbereitung" auf Pokalduell
-
Historischer Besuch: Syriens Übergangspräsident al-Scharaa in den USA eingetroffen
-
Steinmeier hält Rede zu Gefahren für Demokratie
-
Gipfeltreffen von EU und Lateinamerika-Staaten in Kolumbien
-
Britischer Prinz George nimmt erstmals an Veranstaltung für gefallene Soldaten teil
-
Mindestens sechs Tote und über 700 Verletzte durch Tornado in Brasilien
-
Israels Botschafter Prosor wirft China Aufrüstung der Hisbollah vor
-
Staatsmedien: Syriens Übergangspräsident al-Scharaa in den USA eingetroffen
-
Auf dem "Betze": Hertha setzt Aufholjagd fort
-
Kurz nach Athen-Sieg: Djokovic sagt für ATP Finals ab
-
Deutschland Cup: DEB-Männer unterliegen starken Österreichern
-
Gladbach feiert Derbysieg gegen den FC
-
Norris holt Brasilien-Pole - Verstappen stürzt ab
-
Sieg über Sabalenka: Rybakina gewinnt WTA Finals
-
EU meldet Wiederaufnahme von Nexperia-Chipexporten aus China
-
Super-Serie gerissen: Kane rettet Unentschieden bei Union
-
BVB gibt beim HSV Sieg aus der Hand
-
Christdemokrat Paz als neuer Präsident Boliviens vereidigt
-
DLRG-Präsidentin Vogt wiedergewählt
-
Norris gewinnt, Piastri crasht - Verstappen verliert an Boden
-
Schalke zurück an der Spitze
-
"Spiegel": Widerstand im BSW gegen neuen Namen
-
Dürre im Iran: Regierung plant zeitweise Abschaltung von Wasser in Teheran
-
Brandenburger CDU bestätigt Redmann als Vorsitzenden
-
Kiew meldet russische Angriffe auf ukrainische Energieinfrastruktur mit zwei Toten
-
Ironman-70.3-WM: Neubert holt überraschend Bronze
-
Drogenbeauftragter Streeck für gestaffelte Altersfreigaben bei Apps
-
Philippinen setzen Suche nach Toten aus und wappnen sich für nächsten Taifun
-
Eishockey: Deutschland Cup 2026 erstmals in Düsseldorf
-
Pistorius rechnet im Streit um künftigen Wehrdienst mit Einigung "nächste Woche"
-
Trump: Keine US-Regierungsvertreter bei G20-Gipfel in Südafrika
-
ATP Finals: Zverev startet am Sonntag gegen Shelton
-
Zeitung: Gesetz zu Antibiotika-Sicherung verfehlt Ziel
-
Nach 34 Jahren: Berliner Touré erlöst den SC Pisa
-
NHL: Seider verliert mit Detroit
-
Karrierebestwert: Hartenstein führt OKC zum Sieg gegen Schröder
-
Bundesrichterin erklärt Trumps Entsendung der Nationalgarde nach Portland für "rechtswidrig"
-
Jones' besondere Rückkehr nach Deutschland: "Viel ist passiert"
-
Simonis vor dem Aus? Kein Bekenntnis nach Bremen-Pleite
-
Pep vor 1000. Spiel: "Keinen einzigen Moment ändern"
-
Christdemokrat Paz wird als Präsident Boliviens vereidigt
-
Wadephul reist nach Südamerika und Kanada
-
Trump gewährt Ungarn für ein Jahr Ausnahme von Energiesanktionen gegen Russland
-
USA streichen syrischen Übergangspräsidenten von Terrorliste
-
Trump gewährt Ungarn Ausnahme von Energiesanktionen gegen Russland
Urteil: Hochschulprofessor muss Forschungspreisgeld als Lohn versteuern
Auch das Forschungspreisgeld eines Professors für wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich muss als Arbeitslohn versteuert werden. Das entschied das Finanzgericht Münster laut Mitteilung vom Dienstag im Fall eines Wissenschaftlers, der im Jahr 2018 einen mit Geld dotierten Forschungspreis für seine Habilitation bekommen hatte. Das Finanzamt stufte den Preis als Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit ein. Dagegen ging der Hochschullehrer gerichtlich vor.
Als dem Hochschullehrer die höchste Hochschulprüfung im Jahr 2016 zuerkannt wurde, arbeitete er demnach bereits seit zwei Jahren als Professor an einer anderen Universität. Die Auszeichnung erhielt er für insgesamt acht wissenschaftliche Veröffentlichungen. Gegen die Einstufung des Finanzamts klagte er, weil es keine Dienstaufgabe sei, eine Auszeichnung zu erhalten.
Das Finanzgericht wies die Klage des Professors ab. Auch Auszeichnungen und das damit verbundene Preisgeld für Forschungsarbeiten seien als Arbeitslohn zu betrachten, "wenn die Zuwendung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts habe", erklärte das Gericht. Anders stelle es sich bei Auszeichnungen dar, mit denen etwa das Lebenswerk oder die Persönlichkeit geehrt würden.
In diesem Fall gehörten Forschung und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zu den Dienstaufgaben des Professors. Damit bestehe ein "unmittelbarer Zusammenhang" zwischen der Habilitation des Hochschullehrers als Forschungsleistung und dem Dienstverhältnis. Dabei spiele auch keine Rolle, dass der Kläger bereits an eine andere Hochschule berufen worden sei, bevor er die höchste Hochschulprüfung ablegte. Über eine Revision würde der Bundesfinanzhof entscheiden.
Y.Bouchard--BTB