
-
EU-Daten: Im August 2025 in Europa und Mittelmeerraum so tröckene Böden wie nie
-
Continental-Sparte Aumovio legt Börsendebüt hin
-
Junge Union fordert Änderungen an Rentenplänen der Regierung
-
Dobrindt verteidigt Gespräche mit Taliban über Abschiebungen
-
Streiks und Proteste gegen Sparpläne der französischen Regierung beginnen
-
15 Verdächtige in Litauen wegen von Russland beauftragten Paketbränden in Europa angeklagt
-
100 Siege und Altersrekord: Neuer in elitärem Kreis
-
Neugebauer: WM-Zehnkampf wird eine Wundertüte
-
Messi wird in Miami verlängern - spielt er die WM?
-
US-Rapperin Cardi B erwartet ihr viertes Kind
-
Berlins Verkehrssenatorin: Finanzierung von Deutschlandticket Sache des Bundes
-
Papst Leo XVI. bremst bei Reformansätzen der katholischen Kirche
-
Siebenköpfige Schwanenfamilie sorgt für Polizeieinsatz in Mecklenburg-Vorpommern
-
NGO: Gegner der USA verbreiten Falschinformationen zu Attentat auf rechten Aktivisten Kirk
-
Umsatz von Restaurants und Hotels auch im Juli gesunken
-
UN-Bericht: Wasserkreislauf wegen extremer Klima-Schwankungen immer unberechenbarer
-
Wohnungsbau zieht an: 30 Prozent mehr Neubaugenehmigungen im Juli
-
Zahl der Hochschulabschlüsse in Deutschland um 1,9 Prozent gestiegen
-
Söder fordert "deutliche" Aufstockung des Verkehrsetats - Neubauprojekte gefährdet
-
Touristen kehren zur Inka-Ruinenstadt Machu Picchu in Peru zurück
-
Freund schwärmt von Kane: "Ganz, ganz selten"
-
WNBA: Sabally gleicht mit Phoenix aus
-
Social Media: Leverkusens Vázquez der "Instagram-König"
-
Eiskunstlauf: Gartung hofft auf Olympiaticket - Russen dabei
-
Grozer nach WM-Aus: "Versuchen, dieses Turnier zu vergessen"
-
Bahn und Straße: Krause plant Zukunft "zweigleisig"
-
Nach Kirk-Äußerungen: US-Sender ABC setzt Late-Night-Show von Jimmy Kimmel vorerst ab
-
Starmer empfängt Trump zu Gesprächen auf seinem Landsitz Chequers
-
Streiks und Proteste gegen Sparpläne der französischen Regierung
-
Merz zu Antrittsbesuch bei spanischem Regierungschef Sánchez
-
Bundestag stimmt über Haushalt für 2025 ab
-
Continental-Sparte Aumovio geht an die Börse
-
EU-Umweltminister verhandeln über Zusagen für UN-Klimakonferenz
-
Trump: Einstufung von Antifa als "terroristische Organisation"
-
CL: Siege für PSG und Inter - Liverpool jubelt spät
-
Spannungen mit den USA: Venezuela beginnt mit Militärmanöver auf Karibikinsel
-
Kane trifft: Bayern mit Rekordsieg gegen den Klub-Weltmeister
-
Rede: König Charles III. lobt Trumps "persönliches Engagement" für den Frieden
-
Dänemark kauft erstmals Langstrecken-Präzisionswaffen - Russland spricht von "Wahnsinn"
-
"Bin interessiert": Mourinho vor Rückkehr zu Benfica
-
PKK-Chef Öcalan darf erstmals seit sechs Jahren seine Anwälte treffen
-
Erstmals seit Trumps Amtsantritt: US-Zentralbank senkt Leitzins um 0,25 Punkte
-
Hautkrebs bei Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro diagnostiziert
-
Trump auf Staatsbesuch in Großbritannien: Königlicher Empfang und Proteste
-
Merz: Kritik an Israel "kann nötig sein" - Rede zu 75 Jahre Zentralrat der Juden
-
Merz würdigt Einsatz des Zentralrats für Demokratie - Gründung vor 75 Jahren
-
Laschet zu von der Leyens Israel-Politik: "erschütternd"
-
Schuster mahnt zu Unterstützung Israels - trotz Unmuts über Netanjahu
-
Bauern in Sambia verklagen chinesische Bergbaufirma wegen Umweltverschmutzung
-
Tausende Menschen demonstrieren in London gegen Staatsbesuch von Trump

Berliner Verfassungsgericht: Bafög 2021 war verfassungswidrig niedrig
Das Bafög für Studierende im Jahr 2021 ist aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig niedrig gewesen. 427 Euro seien zur Deckung des Grundbedarfs zu wenig gewesen, weil die Summe unter dem Bürgergeldminimum von 446 gelegen habe, hieß es am Dienstag von dem Gericht. Auch seien 325 Euro nicht ausreichend für den Unterkunftsbedarf gewesen, weil die Mehrheit der Studierenden mehr Miete habe bezahlen müssen.
Geklagt hatte eine Studentin, die ab 2016 an der Berliner Charité Medizin studierte. Ihre Klage bezog sich auf den Zeitraum von Oktober 2021 bis September 2022. Aus ihrer Sicht waren die Bedarfssätze für Studierende "in verfassungswidriger Weise" zu niedrig bemessen.
Bezüglich des Unterkunftsbedarfs dürfe nicht der Gesamtdurchschnitt der Unterkunftskosten im gesamten Bundesgebiet herangezogen werden, hieß es vom Verwaltungsgericht. Tatsächlich müsse die Durchschnittsmiete am Studienort oder an vergleichbaren Orten als Vergleichsmaßstab gelten.
Schließlich hätten sich 2021 die Kosten in den verschiedenen Hochschulorten um bis zu 230 Euro unterschieden. So lagen sie etwa in München bei 595 und im sächsischen Freiberg bei 266 Euro durchschnittlich.
Das Berliner Verwaltungsgericht setzte das Verfahren nun aus und legte es dem Bundesverfassungsgericht vor. Als Fachgericht sei es nicht befugt, die Verfassungswidrigkeit eines Parlamentsgesetzes festzustellen, hieß es.
S.Gantenbein--VB