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Oberlandesgericht untersagt mehrere Passagen aus Medienbericht zu Waldorfschulen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mehrere Passagen eines Berichts von "Zeit Online" zu Waldorfschulen untersagt. Für die Darstellungen gebe es keine ausreichenden Belege, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Es gab damit einer Berufung des Bunds der Freien Waldorfschulen in Teilen Recht. (Az.: 4 U 46/23)
Im November 2022 hatte "Zeit Online" einen Bericht mit dem Titel "Esoterik an Waldorfschulen: Falscher Filz" veröffentlicht. Der Dachverband klagte daraufhin gegen das Portal auf Unterlassung, weil falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt oder falsche Schlussfolgerungen gezogen worden seien. Das Landgericht Stuttgart verbot in erster Instanz Äußerungen zu einem "ausgewachsenen Gewaltproblem" einer "als so sanft geltenden Waldorfpädagogik".
Bei anderen Passagen wies das Gericht eine einstweilige Verfügung ab, weil der Verband der Waldorfschulen von den angegriffenen Äußerungen nicht unmittelbar betroffen sei. Gegen die Abweisung der Unterlassungsklage legte der Verband Berufung ein. Die damalige Entscheidung änderte das Oberlandesgericht nun teilweise ab.
Zusätzlich wurden damit sieben weitere Passagen verboten. Darunter befindet sich eine über medizinische Diagnosen. In dem Bericht hieß: "Ein weiteres Problem ist, dass in vielen Waldorfeinrichtungen handfeste medizinische Diagnosen nicht anerkannt und stattdessen spirituelle Gründe für gesundheitliche Probleme gesucht werden." Kindern mit Asthma, Neurodermitis oder Allergien würden Probleme mit ihrem Karma attestiert.
Die Äußerungen beziehen sich auf die Waldorfpädagogik und damit auf alle Waldorfschulen, die "unter dem Dach" des Verbands arbeiteten, urteilten die Richter. Er müsse sich Kritik an seinen vertretenen pädagogischen Ansätzen gefallen lassen. Die angegriffene Äußerung, wonach für Kinder, denen ein schlechtes Karma oder eine problematische Aura attestiert werde, ein Leidensweg beginnen könne, sei als Werturteil zulässig. Allerdings müssen Medien Belege für die Darstellungen liefern. Im Fall der nun verbotenen Passagen seien die Belege nicht ausreichend gewesen.
Beispielsweise belegten die von "Zeit Online" genannten Quellen nicht, dass die Waldorfpädagogik bis heute davon ausgehe, dass Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren nicht selbst denken könnten und sollten. In anderen Passagen werde der Eindruck erweckt, dass körperliche Strafen durch die Waldorfpädagogik befürwortet würden. Dafür sei ein Zitat des Waldorf-Theoretikers Ericht Gabert durch Weglassungen ins Gegenteil verkehrt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
F.Fehr--VB